Fiskalgesetz in Deutschland

In Deutschland werden die Anforderungen an Kassensystem vom Bundesfinanzministerium vorgegeben. Hierfür gibt es die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Zusätzlich tritt ab dem Jahr 2020 die Kassensicherungsverordnung in Kraft.

Zum herkömmlichen Export der Kassendaten bis 31.12.2019: Journal und Export auch für AmadeusVerify

Für die Aktualisierung 2024 durch den Anwendungserlass haben wir hier umfangreiche Informationen zusammengestellt: Fiskalgesetz zum Anwendungserlass zu § 146a AO

Informationen zur Kassensicherungsverordnung 2020 zur Rekonstruktion der damaligen schrittweisen Inbetriebnahme und Kommunikation: Statement zur Kassensicherungsverordnung und TSE 2020

Informationen zur Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Schritt für Schritt konform mit der Kassensicherungsverordnung 2020

Prio Kassensicherungsverordnung-Thema Verfügbarkeit
1 Kompatibles Kassensystem ja: Hypersoft SP 7
2 a GoBD Konformität GoBD liegt im Verantwortungsbereich Ihres Unternehmens. Hypersoft unterstützt durch Techniken und Best Practice. Beispiele Hypersoft Security, Storno- und Verlustmanagement und Hypersoft POS Cash-Handling
2 b Verfahrensdokumentation siehe offizielle GoBD Informationen
2 c Kassennachschau Kompatibilität siehe offizielle GoBD Informationen
3 a TSE Integration - TSE mit Kassensystem verbinden TSE Installation
3 b TSE Integration - TSE signiert auf Belegen Möglich seit SP 10 ab April 2020
3 c Einrichtung und Test der Rechnungsformulare mit TSE Informationen Möglich seit SP 10 ab April 2020
3 d Aktivieren Sie optional NoCOO - Digital Billing

Unser Best Practice Tipp!

3 e TSE Integration - und Export der TSE TAR Files KassenSichV Export nach DSFinV-K
3 f Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO) Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)
3 g Lösung mit Wallet-Control
4

Aktivieren Sie das optional TSE-Online-Archiv

Unser Best Practice Tipp!

5 Journalexport im Format DSFinV-K KassenSichV Export nach DSFinV-K
6 a eSolutions und Partneranbindung integrieren TSE mit eSolutions und 3rd Party Integrationen

 

Offene Punkte zusammengefasst:

 

  Unterstützung des DATEV Archivsystems (Umsetzung noch nicht verbindlich)
  Unterstützung des elektronischem Meldewesens kann erst dann bewerte werden, wenn die Technik seitens des Gesetzgebers feststeht.  
  Kompatibilität zu Amadeus Verify. Alle Informationen hierzu finden Sie im HS-SSPGeschlossen Der Hypersoft - Service zur Sicherheit und Prüfbarkeit und die Bezeichnung eines DOkumentes, dass Sie im Hypersoft-Portal herunterlöaden können.  Dokument im Downloadbereich Ihres Hypersoft Portals. Ab August 2022 HF 8 für SP 14

Wichtiges, besonders zur GoBD

Die Regelungen zur GoBD bleiben erhalten und werden durch die Kassensicherungsverordnung ergänzt.

Die Kassensicherungsverordnung wirkt durch deren Regelungen zur Kassennachschau verschärft auf die Einhaltung der GoBD Regelungen ein (Beispiel: Um kassensturzfähig zu sein müssen Wechselgelder und Trinkgelder nachvollziehbar vom Umsatz getrennt werden können).

Im Wesentlichen muss sichergestellt sein, dass die Buchungsdaten vollständig und unveränderbar gespeichert werden. Beachten Sie die Formulierung, da hierdurch sichergestellt sein muss, dass die System befähigt ist vollständig und unveränderbar Buchungsdaten zu speichern. Das heißt im Umkehrschluss, wenn sie nicht glaubhaft machen können, dass das System dazu in der Lage ist können die Buchungsdaten auch dann verworfen werden, wenn Sie nicht manipuliert wurden.

Zeichnen Sie (steuerfreie) Trinkgelder auf und lesen Sie hierzu Trinkgeld buchen.

Buchen Sie Einladungen und andere nicht verkaufte Waren als Verluste und lesen Sie hierzu Storno- und Verlustmanagement.

Für die Handhabung von Wechselgeld verwenden Sie Wallet-Control.

Verwenden Sie eines der Gutscheinsystem und keinesfalls eine Lösung "neben der Kasse". Sehen Sie zum Beispiel die Lösung Web-Gutscheine oder (für kleine Einzelbetriebe) Das Gutschein (Offline) Management. Die diesbezüglichen Details zur aktuelle Programmversion werden im aktuellen HS-SSPGeschlossen Der Hypersoft - Service zur Sicherheit und Prüfbarkeit und die Bezeichnung eines DOkumentes, dass Sie im Hypersoft-Portal herunterlöaden können. Dokument beschrieben. Als Benutzer mit entsprechenden Berechtigungen können Sie dies Dokument aus dem MyHypersoft Portal herunterladen oder sich von unserem Support zusenden lassen.

 

Die Regelungen der GoBD bleiben weiterhin gültig und werden durch die Kassensicherungsverordnung ergänzt. Die Kassensicherungsverordnung verschärft durch ihre Anforderungen, insbesondere bei Kassennachschauen, die Einhaltung der GoBD. Beispielsweise muss zur Kassensturzfähigkeit sichergestellt sein, dass Wechselgelder und Trinkgelder nachvollziehbar vom Umsatz getrennt erfasst werden können.

Kernanforderung ist, dass die Buchungsdaten vollständig und unveränderbar gespeichert werden. Hierbei ist die Formulierung der Verordnung entscheidend: Systeme müssen technisch in der Lage sein, Buchungsdaten vollständig und unveränderbar zu speichern. Andernfalls können Finanzbehörden die Daten verwerfen – selbst wenn keine Manipulation vorliegt.

Hinweise zur praktischen Umsetzung:

Trinkgelder: Steuerfreie Trinkgelder sollten systematisch erfasst werden. Details hierzu finden Sie unter Trinkgeld buchen.

Einladungen und nicht verkaufte Waren: Diese sind korrekt als Verluste zu buchen. Weitere Informationen dazu bietet unser Leitfaden zum Storno- und Verlustmanagement.

Wechselgeld: Zur Verwaltung von Wechselgeld empfehlen wir den Einsatz von  Wallet-Control.

Gutscheinsysteme: Verwenden Sie ein integriertes Gutscheinsystem und vermeiden Sie Lösungen, die außerhalb des Kassensystems betrieben werden. Beispiele hierfür sind Web-Gutscheine,

Weitere Informationen:

Die aktuellen Details zu diesen Themen und zur Programmnutzung finden Sie in der jeweils aktuellen Version des HS-SSPGeschlossen Der Hypersoft - Service zur Sicherheit und Prüfbarkeit und die Bezeichnung eines DOkumentes, dass Sie im Hypersoft-Portal herunterlöaden können.-Dokuments. Dieses können berechtigte Benutzer im MyHypersoft Portal herunterladen oder bei unserem Support anfordern.

Länderübergreifender Einsatz

Hypersoft unterstützt sowohl die deutschen als auch die österreichischen steuerlichen Anforderungen. Mit der technischen Lösung von Hypersoft können Sie bei grenzüberschreitenden Unternehmen beide Systeme so koppeln, dass jede Kasse sowohl nach deutschem als auch nach österreichischem Steuerrecht signiert. Dazu werden bei Bedarf zwei QR-Codes pro Beleg generiert und ausgegeben. Die Steuerung erfolgt über die länderspezifischen Steuersätze. Da es sich in beiden Fällen um den Euro als Währung handelt, ist aus unserer Sicht keine umfangreiche Umstellung des Kassensystems beim Grenzübertritt erforderlich. Sprechen Sie die Einrichtung des Kassensystems für diesen Fall mit Hypersoft ab und lassen Sie sich die steuerliche Konformität von beiden Ländern entsprechend bestätigen.


Keine steuerliche oder rechtliche Beratung

Die folgenden Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen weder eine Steuer- noch eine Rechtsberatung dar, da wir dazu nicht befugt sind. Bitte prüfen Sie die Inhalte sorgfältig und stimmen Sie sich bei Bedarf mit Ihrem Steuerberater oder anderen fachkundigen Experten ab, um sicherzustellen, dass Ihre Vorgehensweise den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen entspricht. Ergänzen oder passen Sie unsere Empfehlungen an, falls dies in Ihrem konkreten Fall erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen außerdem, die Ergebnisse in Ihrer Verfahrensdokumentation zu dokumentieren.



Weiterführende Dokumentation:

KassenSichV TSE Sicherheitseinrichtung

KassenSichV Belegpflicht

KassenSichV Export nach DSFinV-K

Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 Abgabenordnung (AO)

Kassennachschau in Deutschland

Kassensturz und Kassenbestand

Verfahrensbeschreibung Hypersoft POS

Kassensicherungsverordnung Fragen & Antworten

Fraud Protection Status Buchungsjournal

Journal und Export auch für AmadeusVerify

3rd Party eSolution Fiskalanforderungen

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