Deutsche Kassensicherungsverordnung 2020

Herausgeber Hypersoft: Weitere Informationen auf unserer Homepage...

Neben den hier verfügbaren Dokumentationen haben wir Ihnen ein detailliertes Schreiben per PDF gemailt (falls noch nicht erledigt, tragen Sie für zukünftige Zusendungen bitte Ihre Mailadresse in MyHypersoft.de ein).

Die Signatureinheit ist angebunden, zertifiziert. Mit diesem Update können Sie Ihre TSE einrichten und die Signatur auf den Rechnungen ausdrucken. Das digitale Rechnungverzeichnis wird in den nächsten Monaten fertiggestellt.

Die Meldepflicht benötigt bereits enthaltene Erweiterungen in der Stationsverwaltung, aber Meldungen werden von Finanzämtern noch nicht angenommen.

Der neue Export befindet sich in der Entwicklungsphase.

Das Langzeitarchiv befindet sich in der Planungsphase.

Wir haben Ihnen am 13.12.2019 das Dokument per PDF zugesandt und hierfür Ihre bei uns hinterlegte Standard Mailadresse verwendet. Sollten Sie keine Nachricht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Hypersoft Ansprechpartner / Vendor. (Falls noch nicht erledigt, tragen Sie für zukünftige Zusendungen bitte Ihre Mailadresse in MyHypersoft.de ein).


Aktuelle Begrenzung 31.03.2020 mit der TSE Aktivierung:

  • Das TSE kompatible Update kann in Deutschland mit eingerichteter TSE keine Trainingsbuchungen vornehmen.
  • Die Nutzung von Batchjobs zur Anpassung der "Win.ini" ist ein Hack und ist nicht kompatibel mit der TSE Nutzung. Lösen Sie die Anforderung mit den Funktionen zur virtuellen Kasse (die in Kürze erweitert werden). Die bisherige Nutzung bleibt rückwirkend betrachtet GoBD konform, kann aber nicht mit der TSE genutzt werden.
  • Stationsnummern sind für die einmalige Einrichtung vorgesehen. In seltenen Fällen stellen Kunden Stationsnummern um. Dies ist nicht TSE konform. Lösen Sie die Anforderung mit den Funktionen zur virtuellen Kasse. Die bisherige Nutzung bleibt rückwirkend betrachtet GoBD konform, kann aber nicht mit der TSE genutzt werden.
  • Die Kassenfunktion Ebene Nettopreis anwenden darf nicht mit der TSE verwendet werden. Wenn Sie diese in Deutschland verwendet haben entfernen Sie dies Funktion aus dem POS System.
  • Auch keinerlei Eingriffe sind im Buchungsjournal mit TSE möglich, dies würde zu Fehlern führen. Sollten noch Funktionen zur Korrektur der Zahlungswege oder ähnlichem Fehlern beim Handling benötigt werden fragen sie den Support. Schreiben Sie eine Notiz für Ihre Verfahrensbeschreibung bzw. Buchhaltung , wenn jemand bei Ihnen Fehlbuchungen verursacht hat.
  • Noch keine fertiggestellte Unterstützung des Comestero Vendingsystems.

Die angekündigten Hardware- und Datenbankvoraussetzungen sind akut noch nicht gegeben, kommen aber bis zur Einführung der TSE durch automatische Aktualisierungen auf Sie zu. Diese Servicepack benötigt schon mehr Rechenleistung für die Signierung und Rechnungsdruck. Nadeldrucker ( Guest CheckGeschlossen Traditioneller Zahlungsbeleg. Meist EInzelblätter mit höherer Papierstärke (kein Rollenpapier). Erfordert spezielle Drucker und davon abhängig häufig manuelles Einlegen des Papiers. Drucker) sind somit inkompatibel.

Aktualisierungen von Hypersoft zum 31.März 2020

Die TSE Sticks wurden an den überwiegenden Teil der Besteller zugestellt. Mit dem Servicepack 10 vom 02.04.2020 können Sie die TSE Sticks einrichten und aktivieren. Der Rechnungsdruck wird um die entsprechenden Elemente ergänzt.

Wenden Sie sich zur Aktivierung der TSE Sticks an den Hypersoft Support oder Ihren Fachhändler.

Offizielle Dokumente zur TSE

Herausgeber:

Neue Informationen vom 29.11.2019

Suchen Sie nach dem Dokument: Orientierungshilfe für die Anwendung des § 146a AO und der KassenSichV

 

Nichtbeanstandungsregelung (Veröffentlichung 06.011.2019) bis 30.09.2020:

Suchen Sie nach dem Dokument: Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO ohne zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung nach dem 31. Dezember 2019

 

Suchen Sie nach dem Dokument: Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146a AO

Herausgeber:

Suchen Sie nach dem Dokument: https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2019_Kurzmeldungen/20190812_dsfinv_k.html

Aktualisierungen und Ergänzungen von Hypersoft zum 26. Februar 2020

Die ersten Besteller unter Ihnen erhalten in den kommenden Wochen die TSE Sticks zugestellt.

Weitere Informationen zu den TSE Sticks KassenSichV TSE Sicherheitseinrichtung und zur Anbringung TSE Installation.

Sofern die Signierung wie geplant mit dem Hotfix für April 2020 fertiggestellt werden kann, steht der Inbetriebnahme aus unserer Sicht nichts entgegen. Hypersoft bietet Ihnen Support für die Anbringung, spätere Aktivierung und möglicherweise auch die Meldepflicht an (sobald das Meldeverfahren feststeht erhalten sie weitere Informationen hierzu). Services für Langzeitarchivierungen, digitales Rechnungverzeichnis und neues Exportformat folgen zwischen Anfang April und Ende September. Sehen sie auch Schritt für Schritt konform mit der Kassensicherungsverordnung 2020.

 

Aktualisierungen und Ergänzungen von Hypersoft zum 14. Dezember 2019

Weiterführende Dokumentation:

KassenSichV TSE Sicherheitseinrichtung

KassenSichV Meldepflicht

KassenSichV Export nach DSFinV-K

KassenSichV Belegpflicht

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Aktualisierungen und Ergänzungen von Hypersoft zum 03. Dezember 2019

Unter dem Synonym "Bonpflicht" wird derzeit die Belastung der Unternehmen durch die Belegpflicht diskutiert. Auch wenn viele unserer Kunden schon immer einen Beleg (eine Rechnung) im Standard verwenden, so wird dieser Beleg durch den TSE Text und QR-Code länger. Wir werden hierzu noch im ersten Quartal eine Lösung integrieren, die Sie optimal unterstützt den Beleg Digital herauszugeben und arbeiten auch an einer Lösung für Guestchecks mit QR Code. Aktuell soll auf Ihren Belegen TSE Ready erscheinen. Siehe auch KassenSichV Belegpflicht. Auch wenn Sie jetzt die TSE erhalten und wir diese im System integrieren, wird kein längerer Beleg (auch nicht zwanghaft) ausgegeben. Die Belegumstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Wir haben an drei unterschiedlichen TSE Lösungen gearbeitet. Die zuletzt favorisierte von Swissbit bekam im Dezember 2019 einen Zertifikatsstatus, der diese 5 Jahre nutzbar macht. Die Auslieferung beginnt kongruent zu den monatliche Kontingenten die wir erhalten und soll im JULI 2020 abgeschlossen sein. Bitte nutzen Sie unser Angebot zur geplanten und rechtzeitigen Umstellung (keinesfalls können Sie erwarten, dass wir im September zum derzeit letztmöglichen Termin spontan Termine haben).

Neben unseren rechtlichen und technischen Bedenken zu veralteten Betriebssystemen (wie Windows XP) wird nur auch von rechtlicher Seite betrachtet das Zertifikat augenscheinlich nur gültig sein, wenn das Betriebssystem noch von Microsoft Support erhält. Trifft diese Annahme zu, könnte allein wegen eines veralteten Betriebssystems die Kasse angezweifelt werden. Wir hatten schon am 23. August (siehe unten) die Notwendigkeit eines aktuellen Betriebssystems als Voraussetzung für unser Update bekanntgegeben.

Aktualisierungen und Ergänzungen von Hypersoft zum 03. Dezember 2019

Das Gesamtkonzept anhand der aktuellen Rechtslage und die Verfügbarkeit der technischen Sicherungseinrichtungen können wir jetzt abschließend beurteilen und technisch umsetzen, auch wenn weiterhin Änderungen möglich sind. Die TSE wird in Form lokaler (USB-) Kleingeräte von Hypersoft ab Anfang 2020 nach Abstimmung mit Ihnen geliefert und von zusätzlichen Cloud Services für z.B. das Meldeverfahren und ein TSE-Langzeitarchiv optional unterstützt. Die ursprünglich veranschlagten Kosten werden aller Voraussicht nach unterschritten. Aktuell bereiten wir ein Schreiben mit allen Informationen zur Abstimmung mit Ihnen vor, dass Sie ca. Mitte Dezember 2019 per Mail (wie auch die Abrechnungen zur Softwarepflege) erreichen wird. Bitte warten Sie dies oder weitere Aktualisierungen an dieser Stelle ab. Wir danken allen unseren Kunden und Fachhändlern für das Vertrauen und die gute Zusammenarbeit auch in dieser Sache.

Aktualisierungen und Ergänzungen von Hypersoft zum 06. November 2019

Es wurde eine Nichtbeanstandungsregelung mit Frist bis zum 30.09.2020 veröffentlicht. Die Umsetzung der KassenSichV soll aber weiterhin unverzüglich und umgehend zum 01.01.2020 erfolgen, auch wenn noch kein Zeitpunkt bekannt gegeben wird, ab dem die Geräte gemeldet werden können. Auch seitens der Zulieferer der TSE gibt es Änderungen und Verzögerungen (und kein einziges fertiges System). Wir nutzen die Situation für eine vorteilhafte TSE Lösung und werden an dieser Stelle weitere Informationen veröffentlichen.

Aktualisierungen und Ergänzungen von Hypersoft zum 15.Oktober 2019

Die Entwicklungen zur Anbindung von Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) verlaufen plangemäß, wohlgleich noch nicht alle Fragen zur Langzeitarchivierung und Meldung Ihrer Aufzeichnungssysteme bei den zuständigen Finanzämtern, mangels Informationen unserer Partnerunternehmen, geklärt sind.

Hypersoft bereitet sich darauf vor, für Sie die notwendigen Einstellungen auszuführen, Anschaffungen zu tätigen und abzurechnen, sowie bei den Meldungen bestmöglich zu unterstützen. Zudem arbeiten wir an einem Konzept, dass in unserer Zusammenarbeit maximal ein weiterer Partner / Lieferant für die Bereiche TSE Hardware, Signatureinheit und Langzeitarchiv hinzugezogen werden muss.

Wir müssen weiterhin davon ausgehen, dass der Termin zum 1.1.2020 feststeht, auch wenn jetzt noch nicht jedes Detail geklärt ist. Die seit Beginn der Veröffentlichung der KassenSichV 2020 geltende Nichtbeanstandungsregelung wurde zwischenzeitlich von der Presse und anderen aufgegriffen und durch Neumeldungen eine "angebliche Fristverlängerung bis September 2020" impliziert. Dies ist bisher unbestätigt und wir halten daran fest, das System bei geplanter Fertigstellung auch zu veröffentlichen. Wir möchten noch anmerken, das PC Kassen (auch Tablets und Mobilgeräte) keine Übergangsregelung nach dem 1.1.2020 haben, sondern nur einige der in unserem Kundenkreis obsoleten Registrierkassen.

Anhand weiterer vorliegender und für alle gleichbedeutender Informationen, muss jede Kasse des so genannten Aufzeichnungssystems signieren und dem Finanzamt gemeldet werden. Dies gilt auch für Mobilgeräte, so dass diese nicht mehr einfach "von zuhause" mitgebracht werden können (was wir ohnehin nicht praktizieren). Dies bedeutet für Sie leider auch, dass jedes Mobilgerät (wie eine Kasse) Kosten verursacht, die nach unserem Kenntnisstand je Kasse und Mobilgerät (und auch je angebundene eCommerce Gerät / Kanal, oder MCP / Bürokasse) noch in diesem Jahr für mindestens für 3 Jahre abgerechnet werden müssen. So ergeben zum Beispiel bei einer Kasse und zwei Mobilgeräten insgesamt drei Geräte, die multipliziert mit 3 Jahren (inkl. Meldungen, Registrierungen und Langzeitarchiv) Kosten über 1.000,-€ aufwerfen könnten. Stellen sie sich bitte rechtzeitig darauf ein, wir kommen bald mit Details über andere Kommunikationswegen auf Sie zu.

Ganz sicher muss jede Kasse gemeldet werden und es muss sich dann exakt diese Anzahl im Betrieb befinden, nicht weniger (wo ist sie dann evtl. im Einsatz?) und selbstverständlich nicht mehr. Das bekannte Hypersoft RMA / Austauschverfahren wird diesbezüglich noch weiter optimiert und wir arbeiten an einer Lösung für evtl. angeschaffte Fremdgeräte (Hypersoft war nicht Lieferant), die bei wenigen von Ihnen als Basis für die Hypersoftkasse genutzt werden. Eine Kasse, die Sie z.B. ein paar Tage im Jahr auf einem Stadtfest verwenden wollen, muss im Betrieb abgemeldet und für das Stadtfest angemeldet werden.

Ein wesentlicher Punkt wird auch die „ad hoc Prüfung“ (Kassennachschau oder Kassensturz) in Betrieben darstellen, die übrigens vereinzelt schon stringenter durchgeführt werden und bei Kunden von Marktbegleitern in jüngster Vergangenheit bereits zu Schließungen führten. Auch soll zukünftig die Ablehnung eines Datenzugriffes in einem laufenden Betrieb, mit Schließungsandrohung begegnet werden können. Hierzu erhalten Sie weitergehende Detailinformationen, anhand derer Sie Ihre Prozesse überprüfen und ihr Rechtsverständnis gegebenenfalls schärfen können.

Wir gehen davon aus, dass Sie alle ohne verbleibende Missverständnisse gut gerüstet sind und von der geplanten und einhergehenden Wettbewerbsgleichsetzung wesentlich mehr profitieren werden, als die Kosten Sie belasten werden. Somit können Sie gemeinsam mit uns die Digitalisierung Ihrer Betriebe in Zukunft noch erfolgreicher fortsetzen.

Aktualisierungen und Ergänzungen von Hypersoft zum 13.September 2019

Die Ausarbeitung und Planung der Entwicklungsaufgaben ist abgeschlossen. Die Entwicklung einer TSE Anbindung und der begleitenden Programmanpassungen haben wir mit Blick auf den Termin 01.01.2020 begonnen.

Die Aufgabe ist umfangreich, denn circa 80% der Entwicklungsaufgaben fallen neben der eigentlichen /TSEGeschlossen Technische Sicherheitseinrichtung für Kassensysteme. Die TSE besteht aus zwei Kompomenten: SMA (Secure Module Application) und CSP (Crypto Service Provider). Anders ausgedrückt einer "zusätzlichen Software" und einer Hardware/einem Stick, der aber auch als Service in der Cloud agieren kann. Hypersoft kommuniziert mit diesen beiden Komponenten. Anbindung und Signierung an. Es wird für Sie unterschiedliche Möglichkeiten geben die Sicherheitseinrichtung einzusetzen und wir werden für jeden "ENTERPRISE Support Kunden" bedarfsgerecht die optimale Lösung auswählen und mit den Möglichkeiten und einem entsprechenden Vorschlag und den Kosten auf Sie zukommen. Natürlich erhalten alle Kunden die entsprechenden Informationen von uns oder Ihren Hypersoft Fachhandelspartner.

Das kommenden Servicepack 7 ist die Basis für die KassenSichV 2020. Alle Neuerungen und Funktionen, welche wir bis zum Ende des Jahres im Zuge der KassenSichV und TSE veröffentlichen, basieren auf diese SP 7. Ein Update auf SP 7 ist für Sie als Kunden in Deutschland also unabdingbar. Die Veröffentlichung des SP 7 ist für circa 15.Oktober 2019 geplant. Dieses Update erfordert zwar noch nicht alle unten aufgeführten Anpassungen für Datenbank, Hardware und Betriebssystem, jedoch müssen Sie sich bis zum Ende des Jahres darauf einstellen, dass diese "schlagartig" erfüllt werden müssen, um rechtskonform zu bleiben. Bitte nutzen Sie jetzt schon die Möglichkeiten der auf dieser Seite beschriebene Vorbereitungen.

Die neue Belegpflicht sieht optional vor, dass ein hochauflösender QR Code auf den Rechnungen ausgegeben wird. Betriebsprüfer sollen diesen dann per App einlesen und ad hoc in der Lage sein, den ordnungsgemäßen Gebrauch der TSE in Ihrem Betrieb zu verifizieren. Wir streben an diesen Code auf Rechnungen zu unterstützen und weisen jetzt schon darauf hin, dass z.B. Guest CheckGeschlossen Traditioneller Zahlungsbeleg. Meist EInzelblätter mit höherer Papierstärke (kein Rollenpapier). Erfordert spezielle Drucker und davon abhängig häufig manuelles Einlegen des Papiers. Drucker/Nadeldrucker nicht dafür geeignet sind hochauflösende QR-Codes am POS auszugeben. Wir erarbeiten adäquate alternativen für Guestchecks und bieten diese in Kürze an. Bei den gängigen Hypersoft-Thermodruckern gehen wir von einer Kompatibilität aus und werden das noch fristgerecht verifizieren. Wir wurden wie folgt informiert: "Wenn Sie keine QR Codes ausgeben kann der Prüfer einen spontanen Export fordern und eine eventuelle Betriebsunterbrechung die Folge sein."

Sollten Sie Mobilgeräte im Einsatz haben, dann prüfen Sie den Einsatz weiterer Rechnungsdrucker entweder stationär oder gleich als mobilen Gürteldruckern. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns oder Ihren Hypersoft Fachhandelspartner.

Weiterführende Zahlungssysteme und Hotelanbindungen: Hypersoft hat Schnittstellen zu allen gängigen Hotelprogrammen in Deutschland. Da das Kassensystem signiert und die Zahlung im Hotelsystem stattfindet, wäre es notwendig die Zahlungsinformationen im Hotelsystem ebenfalls zu signieren (Hotelsystem selbst müssen in der Regel übrigens auch signieren). Da es hierfür aktuell keinen Rückkanal von Hotelsystemen zum Kassensystem gibt, müssen Sie z.B. für Storni, Barzahlungen, Splittbuchungen und Umbuchungen am PMS Check Out ein Hypersoft Kassensystem mit Full-Service Funktion benutzen. Die Erweiterungen sollten Sie bitte umgehend vornehmen. Bedenken Sie bitte auch, dass Sie Ihre EC Geräte rechtzeitig am Kassensystem anbinden, um manuelle Fehlbuchungen auszuschließen. Sie erhalten von uns noch genaue Workflow Anweisungen zu allen von der KassenSichV 20202 betroffenen Programme.

Alte Hypersoftprogramme wie Kansys Invoice und das Kassenbuch Cashflow wurden längst durch Updates ersetzt. Sie werden nach dem 01.01.2020 nicht weiter verfügbar sein.

 

Stellungnahme von Hypersoft 23. August 2019

Kassenverordnung 2020 - Konsequenzen und Vorbereitungen

Weiterhin steht fest, dass für den Betrieb von Kassensystemen in Deutschland die Zertifizierungen einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) und die nachfolgende Integration der Kassenhersteller weiter unter dem Zeitdruck des 01.01.2020 stehen. Wir bereiten im Sinne aller Beteiligten ab sofort alles für eine erfolgreiche Umstellung bis spätestens dem 01.01.2020 vor. Da Hypersoft eine länderübergreifende Standardlösung ist, betreffen die für den Betrieb einer TSE erforderlichen Updates den gesamten Hypersoft Anwenderkreis, also auch Kunden in der Schweiz, Österreich, UK und den Standorten der internationalen Projekte, auch wenn diese keine zusätzliche TSE betreiben müssen, bzw. Kunden aus Österreich diese bereits seit einiger Zeit erfolgreich im Einsatz haben.

Die Einbindung der Signierungsprogramme geht tief in die Programmstruktur hinein. Wir möchten dies an dem folgenden Beispiel verdeutlichen: Vorgänge müssen zukünftig bereits bei der ersten Erfassung eines Artikels einen Signaturprozess auslösen. Nachbuchungen, Änderungen sowie das erzeugen einer Rechnung müssen ebenfalls mittels TSE eine Signierung erhalten, bevor diese gedruckt oder anderweitig ausgegeben werden dürfen. Die zusätzlichen Daten der Signierung müssen zudem parallel zu den Buchungsdaten gespeichert werden, um im Prüfungsfall gegenübergestellt werden zu können. Um Verzögerungen im Workflow zu vermeiden, müssen die Algorithmen der Programme angepasst und teils erneuert werden.

Die Programme werden somit komplexer und die Anforderungen an die Hardware erhöhen sich. Dies haben wir bei den Geräten, die wir in den vergangenen Jahren angeboten haben und die sich noch in der „Lifetime“ befinden berücksichtigt. Auch wenn Sie erst kürzlich Hypersoft angeschafft und alle aktuellen Updates installiert haben, prüfen sie bitte die folgenden Punkte und vereinbaren Sie bei Bedarf umgehend Termine mit uns:

  1. Veraltete Hardware kann nicht weiter berücksichtigt werden. Kassenterminals haben eine Lifetime von 4 bis 6 Jahren. Ist diese Überschritten und sind CPU, Speicher und andere Komponenten nicht mehr zeitgemäß, müssen diese aktualisiert werden. Sie erhalten in unserer Geräteverwaltung unter www.myhypersoft.de einen Überblick zu Ihrem jeweiligen Hardwarestatus. (Sollten veraltete Geräte noch einwandfrei und schnell funktionieren, entscheiden Sie hier selbst, ob Sie mit der Umstellung auf die KassenSichV 2020 neue Geräte anschaffen möchten.)

  2. Windows XP basierte Geräte werden nicht weiter unterstützt.

    Wenn Ihre Geräte dieses Betriebssystem nutzen und dadurch nachweislich veraltet sind, sollten Sie umgehend das Betriebssystem und die Geräte aktualisieren. Angebote erhalten Sie bei ihrem jeweiligen Ansprechpartner aus unserem Vertriebs-Team. Wir empfehlen Ihnen dringend diese über Ihren Fachhändler oder bei ihrem Hypersoft Ansprechpartner zu beziehen, damit diese in unserer Geräteverwaltung aufgeführt werden. (Eine gesetzliche Standortmeldung ab 2020 und Standortverwaltung wird hierdurch nicht ersetzt, aber unterstützt.)

  3. Windows 7 wird von Microsoft ab Anfang 2020 nicht mehr unterstützt. Hypersoft Kassenterminals können über Server oder als Hauptgerät definierte Kassen mit dem Internet verbunden werden. Mindestens die Geräte, welche direkt mit dem Internet verbundenen sind, sollten auf Windows 10 aktualisiert werden. Viele „ältere“ Kassenterminals arbeiten mit einer Variante von Windows 7 dem sogenannten „POSReady 7“. Dies wird weiterhin bis zum 12.10.2021 von Microsoft unterstützt. (Entscheiden Sie selbst, ob Sie mit der Umstellung auf die KassenSichV 2020 jetzt auf Windows 10 aktualisieren möchten.)

    Sollten Sie „POSReady 7“ Geräte von Hypersoft verwenden, die sich noch in der Garantie oder Garantieverlängerung befinden, können Sie uns auf die Kostenübernahme der Windows 10 Lizenz ansprechen. Dieses Angebot gilt für POSReady 7 Geräte bis zum 12.10.2021.

    Das .Net Framework 4.5 wird spätestens ab 01.01.2020 zum Betrieb von Hypersoft vorausgesetzt. Dieses Framework muss eventuell auf POSReady 7 Geräten nachinstalliert werden (in der aktuellen Windows 10 Version ist dieses, oder eine höhere Version wie 4.7, bereits enthalten).

  4. Actian Pervasive SQL Version 8 (alle 8.x Varianten) wird ab 2020 nicht mehr von uns unterstützt und in Zusammenhang mit Windows 10 auch nicht weiter getestet. Alle höheren Versionen können beibehalten werden (aktuell verwenden wir die sehr performante Version 13). Wir empfehlen dringend Ihren Versionsstand zu überprüfen und bei Bedarf (im Falle von Version 8) bei Ihrem Fachhändler oder bei ihrem Hypersoft Vertriebsmitarbeiter neue Datenbänke zu ordern. Generell ist eine Version 13 deutlich performanter als z.B. eine Version 10.

    Ausnahmen: Wenn Sie vor mehreren Jahren mit einer Version 8 gearbeitet haben und zwischenzeitlich Ihr System erweitert oder partiell erneut haben, so haben wir Ihnen bereits die jeweils aktuelle Version der Datenbank geliefert, aber nur auf Wunsch eine vorhanden Version 8 auf eine höhere Version aktualisiert. In diesen Fällen könnte bei Ihnen Version 8 installiert sein, obwohl Sie bereits höhere Versionen besitzen. Wenn Sie also in der Zwischenzeit neue Geräte angeschafft haben lohnt sich das Nachschauen in Ihren Lizenzen, welches wir auf Anfrage auch in unseren Archiven für Sie ausführen können.

  5. Automatische Updates müssen aktiviert und möglich sein. Wir müssen davon ausgehen, dass wir um den Jahreswechsel 2019/2020 und nachfolgend dringende Hypersoft Updates im Rahmen der KassenSichV, aber auch aus anderen Gründen für Kunden anderer Länder zur Verfügung stellen müssen. Wir müssen weiterhin davon ausgehen, dass die von uns bereitgestellten Updates auch von Ihnen angenommen und von Ihnen kurzfristig verwendet und installiert werden. Mit dem bereitstehenden Angebot eines Updates endet unsere Verantwortung zur KassenSichV und die Ihre beginnt.

    Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht in der Lage sind, Ihnen Varianten von im weiten Sinne „Entschuldigungsschreiben“ für nicht in Anspruch genommene Updates und die daraus zu tragenden Konsequenzen auszustellen. Bedenken Sie bitte, dass die neue Kassensicherungsverordnung auch Strafen im rechtlichen Sinne enthält.

    Der für Sie sicherste Weg ist die automatische Installation von Updates (welche die meisten unsere Kunden auch so eingestellt haben) und einer Überprüfung, ob Sie das Update erreicht hat. Dies setzen wir bereits zu dem kommenden Hypersoft Update, das für Anfang November 2019 vorgesehen ist voraus. Nur Kunden mit ENTERPRISE Supportlevel werden wir „pro aktiv“ benachrichtigen um die passenden Einstellungen zu tätigen.

  6. Auch die Signierungsprogramme haben eigene Anforderungen die erfüllt werden müssen. Da noch keine Lösung von den Anbietern vollständig fertiggestellt wurden, können weitere Anforderungen (wie zum Beispiel die Installation eines Java Runtime Environments) entstehen. Hierzu informieren wir zukünftig auch auf dieser Seite.

  7. Eine Anpassung des Verkaufsstellenclearings, des USB-Stick Datenabgleichs und des Notbetriebs ist vorgesehen. Wir werden auf dieser Seite zu einem späteren Zeitpunkt weiterer Details bekannt geben. Wenn Sie die Wahl haben, stellen Sie zukünftig eine stabile LAN / WLAN Verbindung zu allen Geräten her. Beachten Sie bitte auch, dass Ihre Mehrplatz-Kassensysteme möglichst immer korrekt per LAN verbunden sind, da jeder Ausfall protokolliert werden muss. In Zukunft sollen alle technischen Voraussetzungen gegeben sein, um ein Netzwerk weitgehend fehlerfrei zu betreiben.

Wir bitten Sie die hier aufgeführten Informationen und Verfahren zu beachten, da Ihnen andernfalls weitere Kosten durch Hypersoft entstehen können. Da wir davon ausgehen müssen, dass wir zur Einführung der Kassensicherungsverordnung und dem Jahreswechsel weitgehend ausgelastet sind, bitten wir Sie diese Themen kurzfristig zu klären, damit es aufgrund von Terminengpässen zu kostenpflichtigen „Noteinsätzen“ kommt.


Stellungnahme von Hypersoft, Anfang August 2019:

Aktuellen Meldungen zufolge, dass die Einführung Kassensicherungsverordnung (KassenSichV 2020) einen Aufschub bis zum 30.09.2020 erfährt, haben sich bisher nicht bestätigt und bleiben Spekulation.

Der Einsatz bzw. die Nachrüstung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) bis zum 01.01.2020 bleibt verbindlich.

Aktuell (Stand 31.07.2019) gibt es noch keine vom BSI zertifizierte Lösung am Markt, wohlgleich uns 7 Anbieter bekannt sind, welche sich in aktiven Zertifizierungsprozessen befinden und voraussichtlich im Dezember 2019 eine ggf. vorläufige Zertifizierung erhalten werden.

Hypersoft hat bereits einige Testmuster angefordert und arbeitet aktiv an deren Implementation, so dass wir Ihnen rechtzeitig die jeweils passende Lösung anbieten können.

Die häufigen Nachfragen nach den zu erwartenden Kosten können wir nur unter Vorbehalt beantworten, da die Hersteller von Technischen Sicherheitseinrichtungen die Preise noch nicht final festgelegt haben.

Aktuell gehen wir davon aus, dass Betriebe mit ca. 120.000 Rechnungen/Jahr, mit ca. 500,- Euro/Jahr rechnen müssen.

Sobald uns weitere Informationen dazu vorliegen, melden wir uns an dieser Stelle wieder bei Ihnen.

 

Stellungnahme von Hypersoft, Juli 2019:

Das beigefügte Dokument „Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146a AO“ ist umfassend und verweist auf weitere uns bereits vorliegende Dokumente und Verfahren. Im Wesentlichen muss eine durch des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifizierte Sicherheitseinrichtung vorhanden sein, welche Manipulationen an Hard- und Software unterbindet. Wir prüfen aktuell die Möglichkeiten einer eigenen zertifizierten TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) und haben umfangreiche Ressourcen (Personal, Zeit und Budget) zur Entwicklung bereitgestellt, um die Anforderungen für den geplanten Zieltermin zu erfüllen. Weitere Informationen erhalten Sie jeweils umgehend an dieser Stelle.

Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass wir die Ausrichtung der Gesetze und zu ergreifenden Maßnahmen zutiefst unterstützen und unsere Bemühungen zu einer sicheren und professionellen Kassen- und Unternehmensführung hier bestätigt finden. Für Sie, unsere Kunden, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt zu einem fairen Wettbewerb, zur Professionalisierung und damit für Sie zu mehr Erfolg.

Neben den umfangreichen und komplexen Anforderungen an die Entwicklung und Zertifizierung dieser Lösungen, hat das Gesetz erhebliche Auswirkungen auf die Benutzung von Kassensystem durch Sie und Ihre Mitarbeiter im täglichen Betrieb. Hier finden wir dutzende Punkte wieder, die wir in den vergangenen Monaten und Jahren der Programmentwicklung und Ausrichtung unserer Zielgruppe verfolgt haben. Vieles davon werden Sie bereits kennen und vermutlich unbewusst auch anwenden. Wir vermuten, dass die meisten Mitbewerber diese Punkte jetzt erst entwickeln und in Ihre Programm- und Betriebsabläufe integrieren müssen.

Wir möchten an dieser Stelle einige unverzichtbare Punkte zur eigenen Gegenkontrolle und als dringenden Hinweis aufführen, diese ggf. noch nicht implementierten Funktionen und Abläufe bereits jetzt in Ihrem Betrieb umzusetzen, so dass wir gemeinsam zur Fertigstellung unsere Sicherheitslösung im besten Fall nur noch ein kleines Update durchführen müssen.

Punkt 1.8.1

Geschäftsvorfälle sind alle rechtlichen und wirtschaftlichen Vorgänge, die innerhalb eines bestimmten Zeitabschnitts den Gewinn bzw. Verlust oder die Vermögenszusammensetzung in einem Unternehmen dokumentieren oder beeinflussen bzw. verändern (z.B. zu einer Veränderung des Anlage- und Umlaufvermögens sowie des Eigen- und Fremdkapitals führen; vgl. auch Rz. 16 des BMF-Schreibens vom 14.11.2014, BStBl I S. 1450).

(Anmerkung von Hypersoft: Dies betrifft somit auch unentgeltliche Warenabgaben wie alle Verluste, siehe: Storno- und Verlustmanagement)

Punkt 1.8.2.

Buchen von: Eingangs-/Ausgangs-Umsatz, nachträgliche Stornierung eines Umsatzes, Trinkgeld (Unternehmer, Arbeitnehmer), Gutschein (Ausgabe, Einlösung), Privatentnahme, Privateinlage, Wechselgeld-Einlage, Lohnzahlung aus der Kasse, Geldtransit.

(Anmerkung von Hypersoft: Wir arbeiten aktuell an erweiterten Wechselgeldfunktionen)

 

Denken Sie in diesem Zusammenhang bitte daran, dass angebundene Zahlungsterminals (EC, KK) Fehleingaben, wie sie bei manuellen bargeldlosen Buchungen entstehen, verhindern können.

Als vorbereitende Maßnahme empfehlen wir Ihnen, zeitnah unsere aktuelle Version (2018-SP6, oder höher) zu installieren, um hiermit bereits viele der vom BSI geforderten Funktionen implementieren zu können.

 

Hypersoft Statement Mai 2019

Bis Mai 2019 gab es noch keine abschließend beurteilten Anforderungen oder tatsächlich verfügbare technische Sicherheitseinrichtungen (TSE), bzw. Informationen, wie diese technisch anzusprechen sind oder durch welches Institut sie zu beziehen wären. Wir haben für das Jahr 2019 bereits großzügige Entwicklungsressourcen und Kapital reserviert, um schnellstmöglich auf Neuigkeiten und Fakten reagieren zu können. Sobald dies indiziert ist, beginnen wir mit der Planung und Umsetzung der Anforderungen. Ziel hierbei ist eine zeitnahe Belieferung aller Hypersoftkunden mit den geforderten Lösungen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass eine technische Unterstützung einer TSE allein, noch keine Konformität mit der Gesetzgebung bedeutet. Da Hypersoft und deren Kunden der fiskalen Konformität höchstmöglichen Stellenwert zuweisen, haben wir bereits identifizierte Nebenaufgaben wie die Umstellung des Stornosystems erfolgreich abgeschlossen und ausgeliefert. Andere Techniken und Umstellungen des Datenbankmodells befinden sich noch im Entwicklungsstadium.

Wir sehen es aktuell vor, dass neben eventuellen Kosten für die Hardware der technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE), die Aktualisierung der Hypersoft Suite im Rahmen der Softwarepflegeverträge per einfachem Update erfolgt und Ihnen dadurch keine weiteren Kosten für neue Programme entstehen werden.


Weiterführende Dokumentation:

KassenSichV TSE Sicherheitseinrichtung

KassenSichV Meldepflicht

KassenSichV Export nach DSFinV-K

KassenSichV Belegpflicht

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