KassenSichV Belegpflicht

Die Belegpflicht beinhaltete auch die Kennzeichnungspflicht. Außerdem wird in diesem Zusammenhang ab 1.1.2020 verboten, Zahlungsbelege oder Summen über einen Bildschirm anzuzeigen.

Tatsächlich ist die Belegpflicht auch für Sie eine Sicherheit im Sinne der Fraud Protection. Sie können diese Regelung somit in den meisten Fällen auch zu Ihrem Vorteil verwenden, da hiermit kontrolliert wird, ob alle Buchungen in der Kasse erfasst wurden.

In besonderen Fällen kann man sich von der Belegpflicht befreien lassen, damit verlieren Sie aber auch Ihre erweiterte „Fraud Protection“, zudem wird dies aktuell seitens der Behörden als kontraproduktiv empfunden, da die neue Kassenverordnung gerade diese Regelung vorsieht.

Bereits seit dem Januar 2020 ist es nicht mehr gestattet, Ihren Kunden den Rechnungsbetrag zum Beispiel mit einem Mobilgerät vom Display aus anzuzeigen oder zum Rechnungssplitten vorab einen Zettel zu verwenden (sehen sie bei Bedarf Splitthilfe per Formular). Die Rechnung muss zur Zahlungsaufforderung erstellt und ausgehändigt werden. Unter diese Regelung fällt nicht die Verwendung von Kundenanzeigen oder Kundenmonitoren an stationären Kassen, die speziell dafür gemacht sind, dass Kunden die Buchungen mitverfolgen können, so wie dies im Einzelhandel und im Quick-Service üblich ist.

Die mobilen Geräte von Hypersoft können den Rechnungsbetrag anzeigen. Auch wenn dies durch Konfigurationen eingeschränkt werden kann, sind Sie dafür verantwortlich, Ihre Mitarbeiter entsprechend anzuweisen, Ihren Kunden den Betrag (auch auf Verlangen) zur Zahlungsaufforderung nicht einfach zu zeigen, sondern einen Beleg zu erstellen sowie auszuhändigen, der als Zahlungsaufforderung verwendet wird. Bei einem Full-Service-Restaurant müssen Sie auch ohne Mobilgeräte, den Zahlungsbeleg an den Tisch bzw. zum

Kunden bringen.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang die Tipps unter: Best Practice Außendarstellung von Belegen

Bei Arbeiten mit Zwischenrechnungen lesen Sie auch die Möglichkeiten unter Fraud Protection Vorläufiger Abschluss

Online Rechnungverzeichnis NoCOO

Unter Namen NoCOO (für No CO²) bietet Hypersoft ein Online Rechnungverzeichnis für Sie, dass Ihnen in vielen Bereichen die Arbeit erleichtert, Marketingaktionen durchführt und nebenbei noch die Umwelt schont, indem Thermopapier gespart wird.

Mit NoCOO haben Sie die Möglichkeit, ihren Gästen die Belege in einer zeitgemäßen und umweltfreundlichen Form zur Verfügung zu stellen. Gänzlich digital. Mit Hypersoft NoCOO scannen Ihre Gäste einen QR-Code von einem vielfach kürzeren Bon. Unter Eingabe eines zugehörigen PINs kann der jeweilige Beleg online eingesehen und auf Wunsch als PDF-Beleg heruntergeladen werden.

Sie möchten Ihren Gästen noch eine wichtige Neuigkeit mit auf den Weg geben? Kein Problem! Mit NoCOO gestalten Sie auch ohne IT Erfahrung die Online Landingpages und Belege ganz nach Ihren Wünschen und selbstverständlich alles sicher und gesetzeskonform. Informieren Sie sich im Bereich NoCOO - Digital Billing.

Belegpflicht mit TSE

Wenn die technische Sicherungseinrichtung aktiviert wird, sollen nach aktuellem Stand weiterer Texte und möglichst ein komplexer QR-Code zusätzlich mit auf der Rechnung ausgegeben werden. Das Rechnungslayout ändert sich also zwanghaft noch im Jahr 2020. Prüfer sollen dann mit einer speziellen App in der Lage sein, anhand dieses Codes die Funktion der TSE umgehend prüfen zu können. Der QR-Code soll zwar nicht zwanghaft sein, fehlt dieser allerdings, soll der Betriebsprüfer evtl. im laufenden Betrieb das System für einen Datenzugriff anhalten dürfen. Wie der QR Code geschaltet wird beschrieben wir im Bereich Globale Formular Vorgaben.

Nadeldrucker, sowie die meisten Guest CheckGeschlossen Traditioneller Zahlungsbeleg. Meist EInzelblätter mit höherer Papierstärke (kein Rollenpapier). Erfordert spezielle Drucker und davon abhängig häufig manuelles Einlegen des Papiers. Drucker aus der Hotellerie, können den QR-Code nicht drucken. Auch sehr betagte Thermodrucker können dies eventuell nicht. Wir haben für diesen Zweck einen aktuellen Epson Guest CheckGeschlossen Traditioneller Zahlungsbeleg. Meist EInzelblätter mit höherer Papierstärke (kein Rollenpapier). Erfordert spezielle Drucker und davon abhängig häufig manuelles Einlegen des Papiers. Drucker kompatibel gemacht, sehen Sie Epson TM-J7700.

Aktuelles Rechnungslayout

Durch den vorgeschriebenen Ergänzungen wird die Rechnung deutlich länger und sieht unter Umständen "nicht mehr gut aus", was je nach Betriebskonzept ein wichtiger Faktor sein kann. Generell empfehlen wir daher unser Programm NoCOO - Digital Billing, mit dem Sie Kurzbelege gesetzeskonform erstellt oder nur einen QR-Code zeigen können, weiterhin auch bargeldlose Belege erspart und vieles mehr erleichtert und verbessert.

Rechnungsformular mit TSE Text und Code:

Bitte beachten Sie, dass die Buchungsdauer auf der Rechnung ausgewiesen wird. Die Buchungsdauer ist der Zeitraum von der ersten bis zur letzten Buchung. Selbstverständlich müssen auch das Tagesdatum und die Uhrzeit und weitere Informationen auf einer Rechnung angegeben werden.

Weiterführende Dokumentation:

Buchungsdauer

Kassenformulare einstellen

UhrzeitKassenformulare einstellen

Einstellungen der Formulare

In den Kassenformularen können Sie den QR Code abschalten. Dieser ist rechtlich nicht gezwungen, das Fehlen kann allerdings Auswirkungen auf gegebenenfalls stattfindende Prüfungen vor Ort haben.

 

Nadeldrucker sind nicht kompatibel und drucken den QR Code in der Regel "als Text" aus, was nicht zielführend ist.

Druckbild optimieren

Der Gürteldrucker wird in Verbindung mit den mobilen mPOS Kassen verwendet. Im Standard kann der TSE Ausdruck störend formatiert sein, wir empfehlen für diesen einsatz Linksbündig.

Beispiel Gürteldrucker Blocksatz, Linksbündig, Zentriert:

Generell empfehlen wir gerade im Zusammenhang mit mobilen Druckern unser Programm NoCOO - Digital Billing, mit dem Sie Kurzbelege gesetzeskonform erstellt oder nur einen QR-Code zeigen können.


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