Andere Zahlungsterminals

Durch Systeme für den bargeldlosen Zahlungsverkehr (BZV) lassen sich Zahlungsvorgänge an der Kasse mit Hilfe von marktüblichen Bezahlsystemen wie Girocard (sog. EC- bzw. DebitkartenGeschlossen Bei Debitkarten handelt es sich um sogenannte "Kontozugangskarten", die bei Nutzung als Zahlungskarte am POS (Point of Sale) eine sofortige Belastung des Girokontos vorsehen. In Deutschland kennen wir diese als BankCards, SparkassenCards, Bank-ServiceCards oder ec-/Maestro Karten. Sie bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten (ec-cash, ELV, POZ usw.). Im Ausland ausgegebene Debitkarten tragen gegebenenfalls zusätzlich ein Maestro oder Visa Electron Logo.), Kreditkarten, Flottenkarten, Zahlung per App bzw. Mobiltelefon durch entsprechende Anbieter durchführen. Die unterschiedlichen Geräte hierfür bezeichnen wir allgemein als Zahlungsterminals.

Im Zusammenhang mit dem Wandel durch Digitalisierung können Sie Anbieter verwenden, die auch eSolutions und andere Channels bedienen. Sehen Sie hierfür und als Grundlage dieses Kapitels zuerst das Kapitel Hypersoft Pay.

In diesem und den nachfolgenden Kapiteln geht es um Anbindungen über die Standard ZVT Schnittstelle und ähnliche Techniken. Zusätzlich steht Ihnen als Alternative auch Hypersoft Pay powered by Adyen zur Verfügung.

Ingenico Move 3500

Hypersoft EC- und Kreditkarten im Full-Service mit epay

 

Hypersoft EC- und Kreditkarten im Full-Service mit AFC

Basiswissen zu Zahlungsterminals

Zur Nutzung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs an der Kasse wird zunächst ein sog. EFT- bzw. POS-Terminal (i.F. POS-Terminal) benötigt. An diesem können die zur Zahlung verwendeten Medien oder Geräte (Magnet- oder Chipkarten, Mobiltelefone, Smart Watches etc.) des zahlungspflichtigen Kunden gelesen und je nach Modell etwaig notwendige PIN und/oder Unterschriften erfasst werden

 

Das POS-Terminal wird über das Internet an ein Rechenzentrum (oft auch Acquirer oder Netzbetreiber genannt) angeschlossen. Dieses wickelt Zahlungsaufträge des POS-Terminals nach Abschluss des Zahlungsvorganges an der Kasse ab. Das Konto oder die Kreditkarte des Zahlungspflichtigen Kunden wird belastet und der Betreiber des POS-Terminals, bzw. des Betreibers der Kasse (i.F. Betreiber), erhält den Betrag zum vereinbarten Wertstellungszeitpunkt auf einem vereinbarten Konto gutgeschrieben. Zwischen dem Betreiber und dem entsprechendem Rechenzentrum muss ein Vertrag geschlossen werden. Dieser regelt zu einem die Konditionen, welche zur Erbringung der Abwicklungsdienstleistung durch das Rechenzentrum gelten, und zum anderen die Auswahl der durch das jeweilige POS-Terminal unterstützten Zahlungsverfahren (z.B. Girocard, Lastschrift, VISA Kreditkarten, Master Card Kreditkarten, MAESTRO, V-PAY, SHELL/ARAL/AGIP Flottenkarten etc.).

Je nachdem welche der og. Zahlungsmethoden der Kunde zur Begleichung eines offenen Betrags verwenden möchte bzw. welches der Betreiber anbieten möchte, unterscheidet sich das Abwicklungsverfahren, das vom entsprechenden POS-Terminal im anschließenden Zahlungsprozess beim Rechenzentrum eingeleitet wird.

In Deutschland wird der überwiegende Anteil des bargeldlosen Zahlungsverkehrs mit Hilfe des Girocard-Verfahrens (ehemals EC-Cash) abgewickelt. Um an diesem deutschen Debitsystem teilnehmen zu können, müssen die dafür vorgesehenen Rechenzentren und die von Ihnen genutzten POS-Terminals für die grundsätzliche Verwendung auf dem deutschen Markt von einer gemeinsamen Einrichtung der Kreditinstitute in Deutschland (Die Deutsche Kreditwirtschaft [DK]) freigegeben werden. Daher ist es nicht möglich jedes weltweit verfügbare POS Terminal uneingeschränkt auf dem deutschen Markt einzusetzen.

Methoden zur Verwendung von Zahlungsterminals

Generell ist die Integration von Kassenterminals in der Weise wie es von Hypersoft ausgeführt wird die maximale Möglichkeit Zahlungsterminals anzubinden. Dies leisten wir für unsere Kunden, die kontrollierte und gleichzeitig rechtlich sicheren Lösungen präferieren.

Die Verwendung von Zahlungsterminals am POS System können in zwei Methoden unterschieden werden:

  1. Nicht an die Kassen angebundene POS-Terminals
  2. An die Kasse angebundene POS-Terminals. Bei Hypersoft haben wir die Methode 2. der angebundenen Terminals noch in zwei Klassen unterschieden:
  1. Angebunden Terminals für Retail und Quick-Service (Marktstandard)
  2. Angebunden Terminals für Digital Services und Full-Service Restaurants mit Pay@Table (Hypersoft Standard)

A. Nicht angebundene Terminals...

Nicht angebundene POS-Terminals agieren unabhängig von den Eingaben an der Kasse. Vorgänge, welche an der Kasse erfasst werden und mit Hilfe des POS-Terminals, beispielsweise per Kreditkarte abgerechnet werden sollen, müssen zunächst mit einer entsprechenden Zahlungsart an der Kasse abgeschlossen werden. Daraufhin muss der zu zahlende Betrag manuell in das POS-Terminal eingegeben werden. Erst dann kann die Transaktion durch das POS-Terminal eingeleitet werden. Eine Kommunikation zwischen POS-Terminal findet also nicht statt. Etwaige Korrekturen aufgrund von Trinkgeldzahlungen oder Änderungen von Zahlarten, beispielsweise für Kunden deren Vorgänge zunächst mit Hilfe einer Barzahlung abgeschlossen wurden, die dann jedoch bargeldlos bezahlt haben, müssen nachträglich in der Kasse erfasst werden.

Das nicht zeitnahe, teils falsche Erfassen bei manuellen Eingaben kann zu diesen negativen Folgen führen:

  • Betriebsprüfungen können nicht reibungslos erfolgen, es kann sogar zum Verwerfen der gesamten Kassendaten kommen.
  • In Deutschland kann es zum Verlust der Steuerfreiheit bei bargeldlosen Trinkgeldern führen (siehe Teutemacher ab "Handbuch zur Kassenführung 2. Auflage 2018).
  • Die Bediener können nicht korrekt abgerechnet werden (Fraud).
  • Ihre Buchhaltung kann die Zahlungen der Kreditkarteninstitute und Banken nur schwer oder nicht zuweisen, Trinkgelder nicht von Umsätzen splitten. Häufig kommt es auch hier zur ungewollten Versteuerung von Einnahmen aus Trinkgeldern.

Hinweis: Zahlungswege sollen entsprechend der Vorgaben der Finanzämter kongruent und sofort gebucht werden. Daher ist ein Kreis von Betriebsprüfern, mit welchem wir uns regelmäßig austauschen, mit der Bitte an uns herangetreten, unsere Kunde dahingehend zu informieren, dass die häufig angewandte Praxis, alle Vorgänge zunächst BAR abzuschließen, um dann zum Tagesabschluss den mit den POS-Terminals getätigten Umsatz als unbar abzuziehen, im Umgangs mit dem Kassensystem nicht korrekt ist. Allein diese falsche Handhabung der POS-Terminals kann unter bestimmten Umständen zu einer Verwerfung der Kassenaufzeichnungen führen.

B. Angebundene Terminals...

Angebundene Terminals verfügen über einen bidirektionalen Kommunikationskanal zur Kasse. Dieser kann mit Hilfe eines LAN Kabels per IP oder auch per W-LAN aufgebaut werden (serielle Anbindungen werden nicht mehr empfohlen). Dadurch lässt sich eine mit Hilfe eines POS-Terminals durchzuführende Transaktion in den Workflow zum Abschluss eines Vorgangs an der Kasse mit einbeziehen. Der direkte Datenaustausch ermöglicht eine direkte Verwendung der Transaktionsdaten zur Vervollständigung der BewegungsdatenGeschlossen Bewegungsdaten sind meist zeitlich relevant und liefern die Informationen für Auswertungen. In der Hypersoft-Suite z.B.Kassenbuchungen. innerhalb Buchführung der Kasse. So werden z.B. etwaige Überzahlungen automatisch als Trinkgeldzahlung in die entsprechende Bedienerabrechnung übernommen. Die Zahlarten der einzelnen Buchungen werden automatisch berücksichtigt.

An Hypersoft angebunden Terminals (Klasse II) Ohne Kassenanbindung

Trinkgeldüberzahlungen möglich. Die Überzahlung wird vom Kassensystem automatisch erkannt, vom Umsatz getrennt und das Trinkgeld kann in der Bedienerabrechnung ausgewiesen werden.

Die Steuerfreiheit kann bei bargeldlosen Trinkgeldern unterstützt werden.

Weiterführende Dokumentation:Trinkgeld buchen

Trinkgeldüberzahlung möglich. Verlust der Nachvollziehbarkeit , da Rechnungsbetrag und Zahlung abweichen. Risiko der Versteuerung des Trinkgeldes. (Ersatzweise ausgesprochenes Verbot von Trinkgeldeingaben verärgert Kunden und Mitarbeiter.)
Separate Trinkgeldzahlung kann automatisch dem Vorgang zugewiesen und wie oben abgerechnet werden. Separate Trinkgeldzahlung erweckt bei Nachschau den negativen Eindruck nach "2. Kasse".
Umfangreiche Trinkgeldauswertungen und Buchhaltungsschnittstelle. Keine Trinkgeldauswertungen und keine Informationen für die Buchhaltungsschnittstelle.
Mehrere Karten und Bargeld für eine Rechnung nachvollziehbar möglich. Mehrere Karten und Bargeld möglich, führt aber zum Verlust der Nachvollziehbarkeit.
Fehlgeschlagene Zahlungen werden auch am Kassenterminal erkannt und bietet dem Bediener einfache Lösungen an. Fehlgeschlagenen Zahlungen werden evtl. nicht erkannt (Verlust), oder zumindest manuell falsch gebucht.
Der Umsatz kann getrennt nach Zahlungsweg automatisch an das Kassenbuch in myHypersoft übermittelt werden. Der Umsatz kann als Summe an das Kassenbuch in MyHypersoft übermittelt werden und dort können manuell die Zahlungswege ergänzt werden.
Unterstützung auch an mobilen Kassenterminals. -

Kassensturzfähigkeit bleibt erhalten.

Weiterführende Dokumentation: Kassensturz und Kassenbestand

Der gesetzlich vorgegebene Kassensturz ist weitgehend fehlerhaft.
Eine beweiskräftige Buchung und Nachschau der Zahlungswege ist einfach möglich. Einen fehlerfreie Buchung der Zahlungen ist so faktisch beinahe unmöglich.
Kurze Bearbeitung beim abgleichen eingehender Zahlungen vom Rechenzentrum und Kreditkartenunternehmen. Langwierige und besonders unangenehme Abstimmung der Konten.

Anbindung der POS-Terminals per WLAN

Im Gegensatz zu vielen Marktbegleitern verfügen innerhalb der Hypersoft Lösung auch per WLAN angebundene POS-Terminals über einen bidirektionalen Kommunikationskanal zur ausgewählten Kasse. Daher werden auch in der Full-Service Gastronomie Daten von Terminals, welche zur Zahlung häufig mit zum Tisch genommen werden, in der Buchführung der entsprechenden Kasse mit berücksichtigt. Andere Hersteller bieten zwar oft auch POS-Terminals an, welche mit an den Tisch genommen werden können, diese verfügen dann aber häufig nicht über eine Datenverbindung zur Kasse, sondern lediglich zum Rechenzentrum.

Beachten Sie bitte, dass diese von uns bevorzugte Kommunikation eine Kommunikation zwischen POS System. Zahlungsterminal und Rechenzentrum ist. Diese "drei eigenen Welten" müssen sich innerhalb bedingter Zeitfenster teils mehrfach abstimmen. In diesem Zusammenhang muss ein WLAN wesentlich besser und sicherer funktionieren, als zum surfen im Internet und auch besser verfügbar sein. Eine in Verbesserung von nicht angebundene Zahlungsterminals hin zu Hypersoft integrierte Zahlungsterminals sollte daher in einem optimalen WLAN installiert werden. Ein vorhandenes WLAN, das vorher mit nicht integrierten Zahlungsterminals (ohne gleichzeitige POS Kommunikation) betrieben wurde, sollte deshalb immer auf die erweiterte Nutzung geprüft werden. Besonders kritisch wird es, wenn das POS System selbst auch per WLAN angesprochen qwerden soll, davon raten wir in diesem Zusammenhang dringend ab.

Aufsichtspflicht und Sicherheitsbestimmungen mit Zahlungsterminals

Wichtiger Hinweis zu Ihrer IT Sicherheit.

Die Standard Zahlungsterminals sind für den beaufsichtigten Betrieb vorgesehen. Sie unterscheiden sich auch bautechnisch von z.B. Geräten die in Geldautomaten eingebaut werden.

Sie müssen als Unternehmer sicherstellen, dass die Geräte weder ausgetauscht noch manipuliert werden können, denn vielfach wurden Manipulationen von kriminellen vorgenommen, um Daten der Zahler auszuspionieren.

Durch neue Verfahren wie auch die Self-Order-Terminals werden Ihre Kunden teils zu Selbstbediener. Dies ändert auch hierbei nichts an ihrer Aufsichtspflicht.


Weiterführende Dokumentation:

Kompatibilität der Zahlungsterminals

Hypersoft Pay allgemeine Fragen & Antworten FAQ

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