Fiskalgesetz zum Anwendungserlass zu § 146a AO

Der Anwendungserlasses zu § 146a AO mit der Neufassung zum 01.01.2024 wird in diesem Kapitel, und den untergeordneten Themen und Funktionen berücksichtigt.

Das Hypersoft-System generiert Daten und speichert diese in Datenbanken. Je nach Land, in dem sich das Hypersoftsystem befindet, können weitere Fikalsysteme hinzugefügt werden. Im Folgenden wird die Verarbeitung, Speicherung und Ausgabe der Informationen beschrieben.

Allgemeines Ziel, Datenverarbeitung und Speicherung

Die internen Prozesse laufen dabei immer gleich ab, unabhängig davon, in welchem Land oder mit welchem Fiskalsystem gearbeitet wird. Lediglich die Ein- und Ausgabe der optionalen Fiskalsysteme unterscheidet sich durch deren Spezifikation. Da das deutsche Fiskalsystem zumindest durch die GDPdU (und TSE Vorgaben) am weitesten geht und die Hypersoft-Verfahren dies umfangreich unterstützen, werden die Verfahren auch in Einsatzorten in anderen Ländern eingesetzt, auch wenn dort die Fiskalvorschriften meist geringer sind. Dies hat für die Betreiber den Vorteil, dass auch Betrug besser vermieden werden kann, aber auch die Möglichkeit besteht, bei Bedarf auf besonders gesicherte Informationen zurückgreifen zu können.


Weiterführende Dokumentation:

Hypersoft interne fiskalische Methoden

Erleichterungsregelung beim Durchbedienen

Hypersoft Verfahren mit eSolutions

Hypersoft Verfahren mit Externem Umsatz

Hypersoft Verfahren für Gutscheine

Hypersoft Verfahren zur Nullstellung

Hypersoft Verfahren Prepaid

Hypersoft Verfahren mit SOT

Hypersoft Verfahren für Storni

Hypersoft Verfahren für Trainingsmodus

Hypersoft Verfahren mit Trinkgeldbuchungen

Hypersoft Verfahren zu Verlustbuchungen

Hypersoft Verfahren für Wechselgelder

Hypersoft Verfahren Zahlung mit Accounting

Hypersoft Verfahren für Zahlungsart ändern

Hypersoft Verfahren für Zahlungsterminals

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