Erleichterungsregelung beim Durchbedienen

Betrachtet man das TSE-System, so könnte man meinen, dass der Full-Service-Bereich der Kassensysteme im Standard nicht berücksichtigt wird. Das System ist im Standard eher für den Handel oder Quick-Service vorgesehen, wo nach der Buchung sofort kassiert wird. Im Full-Service hingegen bleiben die Buchungen bis zur Rechnung unbezahlt. Wir nennen dies seit jeher Offene Vorgänge, die Kassensicherungsverordnung spricht in Bezug auf das TSE-System von Offenen Bestellungen. Wenn man nun auf die ursprüngliche Idee der TSE zurückkommt, so lange von der Kasse aus auf diese zuzugreifen, bis auch die Rechnung erstellt ist, stellt man fest, dass eine TSE nicht so viele offene Vorgänge parallel offen halten kann, wie in einem Restaurant Tische belegt sind. Deshalb hat der Gesetzgeber für Kassensysteme mit dieser Leistungsfähigkeit die sogenannte Erleichterungsregelung beim Durchbedienen geschaffen und dies im Anwendungserlass § 146 AO definiert. Damit kann die Formulierung verwendet werden: Wenn ein Kassensystem mit offenen Bestellungen arbeitet, ist die Erleichterungsregelung beim Durchbedienen anzuwenden.

Ein großes Unternehmen kann aber nicht mit einer einzigen TSE  arbeiten, da diese zu langsam reagieren würde und der Gesetzgeber verlangt, dass ein Gerät immer nur einer Kasse zugeordnet sein darf. Daraus folgt, dass Kassensysteme, die mehr als eine TSE verwenden, bei der Buchung einer Transaktion mit mehreren offenen Bestellungen und dem Abschluss der Transaktion diese TSE-Daten auch auf mehrere TSE verteilen können. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie daran erinnern, dass die TSE einen begrenzten Speicher und ein zeitlich begrenztes Zertifikat haben, so dass Sie unbedingt die Vorteile unseres TSE-Online-Archivs nutzen sollten, um die Daten an einem Ort zusätzlich zu sichern, wenn Sie diese z.B. für eine Prüfung vorlegen müssen.

Da Hypersoft einen Standard verfolgt, arbeiten alle Hypersoft Kassensysteme (unabhängig von dem Einsatz) mit der Erleichterungsregelung beim Durchbedienen.

Verfahrensbeschreibung der Erleichterungsregelung (vereinfacht)

Auszug aus dem Anwendungserlass:

"Langanhaltende Bestellvorgänge (z. B. in der Gastronomie) werden als eigenständige Vorgänge realisiert. Deshalb sind diese über die Art des Vorgangs „Bestellung“ abzubilden. In den Daten des Vorgangs sind folgende Daten abzubilden:

  • Menge (Feld MENGE in der DSFinV-K

  • Bezeichnung der Ware bzw. der Leistung (Feld ARTIKELTEXT in der DSFinV-K

  • Preis pro Einheit (Feld BRUTTO in der DSFinV-K)

Die Art des Vorgangs „Bestellung“ ist auch zu nutzen, wenn innerhalb des Aufzeichnungssystems Bestellungen bis hin zur Rechnung / Zahlung in einem Vorgang abgebildet werden. Der Grundsatz, dass jeder Vorgang im Aufzeichnungssystem einer Transaktion in der TSE entsprechen muss, findet in diesem Fall eine Ausnahme. Die Erstellung der Rechnung bzw. der Bezahlvorgang sind über die Art des Vorgangs „Kassenbeleg“ abzusichern. Wird die Erleichterungsregelung der Nr. 2.7.2 DSFinV-K in Anspruch genommen, muss der Start-Zeitpunkt der ersten Bestellung zusätzlich auf dem Beleg abgedruckt werden. Nähere Erläuterungen zur technischen Abbildung der Daten sind in der DSFinV-K definiert (vgl. DSFinV-K – Tz. 2.7 und Anhang H)."

Beispiel:

Tisch 1 wird geöffnet: Kasse -1 -Buchungen hierfür:

1;"Cola";3.00

1;"Fanta";3.00

Die Signierung dieser Bestellung erfolgt an TSE-1

Tisch 1 wird geöffnet: Kasse-2 -Buchungen

1;"Menü-1";12.00

1;"Menü-3";14.00

Die Signierung dieser Bestellung erfolgt an TSE-2

Tisch 1 wird geöffnet: Kasse 3 - Belegausgabe:

Beleg^32.00_0.00_0.00_0.00_0.00^32.00:Bar

Die Signierung des Belegs erfolgt an TSE-3

Erweiterungen und Korrekturen

Im Zusammenhang mit dem Export der "offenen Bestellungen" ab SP 16 Hotfix 9 haben wir einige Anmerkungen im HS-SSPGeschlossen Der Hypersoft - Service zur Sicherheit und Prüfbarkeit und die Bezeichnung eines DOkumentes, dass Sie im Hypersoft-Portal herunterlöaden können. Dokument im Kapitel Erleichterungsregelung zum SP 16 Hotfix 9 vom 20.03.2024 hinterlegt, Ziehen Sie dies bei Rückfragen bitte hinzu.


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