3rd Party eCommerce Fiskalanforderungen

Dieses Kapitel behandelt die Finalisierung von Buchungen die über 3rd Parties und andere Systeme an das Hypersoft POS System übermittelt werden.

Hierbei handelt es sich um Mindestanforderungen die je nach Situation durch andere Anforderungen erweitert werden. Wir gehen davon aus, dass Hypersoft die Anforderungen richtig interpretiert und hier wiedergegeben hat, können hierfür aber keine rechtliche Gewähr übernehmen. Gleichwohl bitten wir alle Partner um Verständnis, wenn wir auf die Erfüllung der Anforderungen bestehen müssen, um die System an Hypersoft anschließen zu können.


Keine Belehrung oder rechtliche Beratung

Wie bei allen Steuer- und Rechtsfragen stellen die folgenden Texte keine Steuer- oder Rechtsberatung dar (auch weil wir dazu nicht befugt sind). Bitte überprüfen Sie unsere Aussagen und stimmen Sie Ihre Vorgehensweise mit Ihren Steuerberatern und ggf. anderen Fachleuten, die Ihnen zur Verfügung stehen, ab. Ergänzen oder ändern Sie unsere Empfehlungen, soweit dies aus Ihrer Sicht erforderlich ist. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, diese Ergebnisse in Ihrer Verfahrensbeschreibung festzuhalten.


Einige Themen, die in diesem Zusammenhang häufig übersehen werden:

Thema

Allgemein

Deutschland

Österreich

Artikelstamm Synchronisation erforderlich (1) erforderlich eventuell
Signierung - ab 2020 erforderlich
Formulardruck in Hypersoft Abstimmung (2) erforderlich erforderlich
Storno vor Order Aufzeichnung - ab 2020 nicht
Trinkgelder Abstimmung (2) erforderlich siehe Allgemein
Zahlungsweg erforderlich (1) erforderlich erforderlich

(1) = Von Hypersoft geforderte Funktion, deren Unterstützung vom Anwenderkreis erwartet wird.

(2) = Die Abstimmung ist wichtig für die Konformität und Sicherheit des Kassensystems.

Trainingsbuchungen werden im eCommerce Interface nicht unterstützt.

Buchen inaktiver Artikel über eCOM API...

Sollte ein inaktiver Artikel an einem Standort über die eCommerce Schnittstelle dennoch gebucht werden, wird dies als Incident mit der Angabe der ProductID angelegt und von Hypersoft bearbeitet. Sollten wir dies nicht zu verantworten haben, müssen Sie Ihr Programm entsprechend anpassen.

Konformitätsanspruch und Folgen

Hypersoft geht davon aus, dass 3rd Party Anbindungen rechtskonform sind. Aufgrund der vorhandenen technischen Möglichkeiten kann Fraud nicht immer ausgeschlossen werden.

Wenn Hypersoft davon Kenntnis erlangt oder zu der Auffassung kommt, dass eine 3rd Party Anbindung dazu genutzt wird (werden kann) Steuern zu verkürzen oder anderweitig Buchungsdaten zu manipulieren wird Hypersoft die sofortige Änderung der technischen Situation fordern und möglicherweise die Anbindung der 3rd Party insgesamt deaktivieren, bis die Situation geklärt werden konnte. Unabhängig davon müssen die Beteiligten davon ausgehen, dass Hypersoft den Vorfall (wie eigenen Risiken und Vorfälle) dokumentiert und diese Informationen den zuständigen Behörden zugänglich macht.

Hypersoft weist darüber hinaus darauf hin in solchen Fällen eine Anzeige erstatten zu müssen.

Artikelstamm Synchronisation

Das Hypersoft System verarbeitet die Daten des Artikelstamms. Bei Betriebsprüfungen (besonders in Deutschland) werden Artikeländerungsberichte gefordert. Hierfür ist es erforderlich, dass auch von 3rd Parties die Artikeldaten aus dem Hypersoftsystem verwendet werden. Ebenfalls ist die Veröffentlichungsfunktion aus Hypersoft so zu unterstützen als würde ein Hypersoft POS System verwendet werden. Nur so kann der Anwendungszeitpunkt der Artikel (Änderungen) entsprechend den Protokollen erfolgen.

Datenumfang

Hypersoft erwartet aus Qualitätsgründen, dass alle für die 3rd Party relevanten Artikelinformationen aus dem eCommerce Interface verwendet werden, dies gilt zum Beispiel auch für Artikelbilder (auch fiskalisch gesehen könnten in abweichenden Bildern andere Informationen zu dem Verkauf enthalten sein).

Signierung von Buchungen über die eCommerce API

Damit eine Signierung erfolgen kann muss mit der Buchung vom 3rd Party Anbieter eine Formularnummer übermittelt werden die im Hypersoftsystem eine Rechnung zuweist. Hiermit kann die Signierung in Österreich verwendet werden.

Die Vorgaben der KassenSichV 2020 interpretiert Hypersoft in diesem Zusammenhang wie folgt (ohne Gewähr):

  • 3rd Party SB Kassen die (maximal) nur bargeldloses Zahlungen zulassen und nicht an Kassensystemen angebunden sind müssen nicht unbedingt signieren, müssen aber die Richtlinien der GoBD erfüllen (Rechnungsdruck, unveränderbare Speicherung, GoBD Export etc:)
  • Mit Kassenanbindung muss die Bestellung beim Absenden an das Kassensystem signiert werden. Hypersoft kann nach Abstimmung mit dem 3rd Party Anbieter gegebenenfalls die Signierung vornehmen und auch die GoBD Anforderungen (siehe zuvor) nachgelagert erfüllen.
  • Bei der Standardverwendung von Hypersoft und der eCommerce API können alle Beteiligten davon ausgehen,. dass jeder Orderbon und jede Rechnung, die vom Hypersoftsystem ausgegeben werden ein Beleg dafür sind, dass die Buchungen auch im TSE-System von Hypersoft verarbeitet wurden. Sollte die technische Sicherheitseinrichtung ausgefallen sein, wird dies bei Buchungen von 3rd Parties ebenso angezeigt, wie bei Buchungen aus dem Hypersoftsystem selbst. Das Anzeigen eines technischen Ausfalls ist in der Kassensicherungsverordnung entsprechend definiert. Weiterführende Dokumentation: TSE Ausfall

Formulardruck in Hypersoft

Der Formulardruck beziehungsweise die Rechnungserstellung soll in Hypersoft erfolgen. Eventuelle andere Belege, die aus dem 3rd Party System kommen müssen darauf hinweisen.

Storno vor Order Aufzeichnung

Sehen Sie zur Begriffsdefinition das Kapitel: Stornobuchungen in der Praxis

In Deutschland gilt: Anhand der bereits bestehenden GoBD Anforderungen und noch deutlicher definiert in der Kassenverordnung 2020 müssen Buchungen auch dann auswertbar aufgezeichnet werden, wenn keinen Bestellung erfolgt.

Die Kassenverordnung 2020 schreibt in der Regel die Verwendung der Signierung bereits mit dem Beginn eines Vorganges vor.

Hypersoft muss bis nichts anderes bekannt ist davon ausgehen, dass dies auch für 3rd Party Systeme gilt.

Trinkgelder mit eCommerce Anbindungen

Trinkgelder können in Hypersoft gebucht und ausgewertet werden. Wenn die 3rd Party Anwendung Trinkgelder zulässt muss die Verwendung mit Hypersoft und dem steuerlichen Berater des Betreibers abgestimmt werden.

In Deutschland gilt unter Anderem (Kurzform):

Trinkgelder können steuerfrei sein. Wenn diese über den Betreiber laufen entfällt die Steuerfreiheit.

Das komplette Trinkgeld Thema behandeln wir hier: Trinkgeld buchen.

Zahlungsweg

Aus eigenem Interesse und vielschichtigen rechtlichen Anforderungen müssen die Zahlungswege übermittelt werden. Das bedeutet, dass jedwede Zahlung am Terminal mit Terminals (EC- KK Karten, Kryptowährung, Punkten, Guthaben oder Anderem) ebenso an Hypersoft zu übermitteln sind, wie die Information, dass die Zahlung noch offen ist. bzw. in Hypersoft erfolgen soll.


Weiterführende Dokumentation:

Fiskalgesetz in Deutschland

Fiskalgesetz zum Anwendungserlass zu § 146a AO

Hypersoft Verfahren im eCommerce

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