TSE Ausfall

Wenn eine TSE ausfällt erscheint der Hinweis auf dem Rechnungsbeleg. Wir empfehlen Ihnen den TSE Error Report für automatische Zustellung einzurichten oder bei Bedarf zu erstellen.

TSE Ausfall in Wallet-Control...

Wallet-Control kann Wechselgelder signieren. Bei TSE Ausfall erscheint der folgende Hinweis auf dem Beleg:

Zusätzlich wird an der Station oder dem MCP (je nachdem, wo die Erfassung stattgefunden hat) ein Dialog mit dem TSE Fehler angezeigt, sehen Sie TSE Ausfall mit Wallet-Control....

TSE Ausfälle im Front Office Berich...

TSE Ausfälle im Front-Office Finanzbericht: TSE Ausfälle im Finanzbericht

Ihre Verantwortung bei einem TSE Ausfall

Bezüglich eines TSE Ausfalls muss folgendes unternommen werden

Auszüge zur Kassensicherungsverordnung:

„Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146a AO“

7. Ausfall der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung...

7.1 Ausfallzeiten und –grund einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sind zu dokumentieren (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 2.1.6). Diese Dokumentation kann auch automatisiert durch das elektronische Aufzeichnungssystem erfolgen.

Dies wird von Hypersoft gespeichert.

 

7.2 Kann das elektronische Aufzeichnungssystem ohne die funktionsfähige zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung weiterbetrieben werden, muss dieser Ausfall auf dem Beleg ersichtlich sein. Dies kann durch die fehlende Transaktionsnummer oder durch eine sonstige eindeutige Kennzeichnung erfolgen.

Dies wird von Hypersoft auf den Belegen ausgegeben.

 

7.3 Soweit der Ausfall lediglich die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung betrifft, wird es nicht beanstandet, wenn das elektronische Aufzeichnungssystem bis zur Beseitigung des Ausfallgrundes weiterhin genutzt wird. Die grundsätzliche Belegausgabepflicht bleibt von dem Ausfall unberührt, auch wenn nicht alle für den Beleg erforderlichen Werte (vgl. AEAO zu § 146a, Nr. 5.8) durch die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zur Verfügung gestellt werden. Die Belegangaben zu Datum und Uhrzeit müssen in diesem Fall von dem elektronischen Aufzeichnungssystem bereitgestellt werden.

Dies wird von Hypersoft auf den Belegen ausgegeben.

 

7.4 Die Belegausgabepflicht nach § 146a Abs. 2 AO entfällt lediglich bei einem vollumfänglichen Ausfall des Aufzeichnungssystems oder bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit. Bei Ausfall der Druck- oder Übertragungseinheit für den elektronischen Beleg muss das Aufzeichnungssystem i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 1 Satz 1 KassenSichV weiterhin genutzt werden.

Dies wird von Hypersoft unterstützt.

 

7.5 Der Unternehmer hat unverzüglich die jeweilige Ausfallursache zu beheben, Maßnahmen zu deren Beseitigung zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass die Anforderungen des § 146a AO schnellstmöglich wieder eingehalten werden.

Dies liegt besonders in Ihrer Verantwortung...

Bei einem Defekt und somit "längerer Außerbetriebnahme“, muss dies im Rahmen der Meldepflicht an das Finanzamt gemeldet werden, sofern es die Möglichkeit zur Meldung gibt.


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