Beachtenswertes zu Webshops
Statement zu den Kundendaten oder Userdaten
Ihre Kunden, die wir im eSolutions Bereich häufig User nennen werden von Hypersoftprogrammen in der Hypersoft-Datenbanken gespeichert und die Daten liegen auf Hypersoft Servern. Nicht mehr und nicht weniger. Es sind und bleiben Ihre Kunden und Ihre User. Hypersoft gibt diese Daten nicht weiter und Sie können diese Daten jederzeit exportieren. Das rechtliche Verhältnis zur vereinbarten Nutzung der Daten besteht zwischen Ihnen (als Markeninhaber bzw. Anbieter) und den jeweiligen Kunden oder Usern die sich in den Programmen registrieren bzw. Daten hinterlassen. Dies können Sie zum Beispiel mit den Opt-In Verträgen und in Ihrem Bereich eImpressum & Rechtliches für eSolutions eindeutig regeln.
Wir haben uns für dieses Konzept in Ihrem Interesse entschieden, da unsere Leistungen Sie stärken sollen und wir Ihre Investitionen schützen wollen.
Best Practice Ihre eigene Shop-URL
Hypersoft stellt Ihnen Ihren Shop bzw. den Shop in YourAPP über eine eigene URL zur Verfügung. Das ist gut für den Beginn und evtl. als Redundanz. Besser ist es aber, wenn alle Zugriffe auf ihrer eigenen Domain bzw. Subdomain Subdomain Eine Domain kann beliebig in durch Punkte getrennte Subdomains unterteilt werden. Mit jedem so gebildeten voll qualifizierten Domain-Namen (FQDN = Fully Qualified Domain Name) kann ein beliebiges physisches oder virtuelles Objekt weltweit eindeutig adressiert werden. Die Verbindung zwischen dem FQDN und dem tatsächlichen Aufenthaltsort des Objektes wird über Einträge in Nameservern hergestellt, die letztlich auf die IP-Adresse eines Servers verweisen. erfolgen. Andernfalls profitiert ihre Markeninhaber-Domain in Sachen SEO (Suchmaschinenoptimierung) nicht von diesen Zugriffen, da das Ranking auf die Domain myhypersoftapp.de zeigt.
Mit Ihrer eigenen Shop-URL erscheint in den Suchmaschinen ihre Markeninhaber Domain bzw. Subdomain Subdomain Eine Domain kann beliebig in durch Punkte getrennte Subdomains unterteilt werden. Mit jedem so gebildeten voll qualifizierten Domain-Namen (FQDN = Fully Qualified Domain Name) kann ein beliebiges physisches oder virtuelles Objekt weltweit eindeutig adressiert werden. Die Verbindung zwischen dem FQDN und dem tatsächlichen Aufenthaltsort des Objektes wird über Einträge in Nameservern hergestellt, die letztlich auf die IP-Adresse eines Servers verweisen.. Somit bleiben Sie auch frei von Hypersoft beziehungsweise gehen keine ungewollte Abhängigkeit zu Hypersoft ein (wie bei vielen anderen Channels). Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie an dieser Stelle ohne Hypersoft weiterarbeiten möchten, können wir Ihnen auf absehbare Zeit zusichern, dass die von uns zur Verfügung gestellten URLs nicht anderweitig verwendet bzw. Dritten für andere Zwecke zur Verfügung gestellt werden.
Hypersoft Interesse ist es aber Ihre Markeninhaber-Domain zu stärken und verwendet Weiterleitungen auf myhypersoftapp.de auch nicht zum eigenen oder Nutzen Dritter.
Ihre eigene Shop URL...
Auf Wunsche können wir Ihre (eigene) Wunschdomain ab Shop & App Version 1.2.531 zusätzlich zu der von Hypersoft bereitgestellten URL für Ihren Shop hinterlegen. Das Hinterlegen Ihrer zusätzlichen URL tätigen wir für Sie kostenfrei im Rahmen unseres Services.
Ihr Shop ist damit über zwei URLs erreichbar. Die von Hypersoft bereitgestellt lautet immer:
https://*ihr_wunschname*.myhypersoftapp.de
(In einer früheren Version musste am Ende ein „/shop“ stehen, dies ist nun nicht mehr notwendig).
Möchten Sie ihre eigene Domain zusätzlich hinterlegen, so beachten Sie bitte die folgenden Schritte.
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Bitte teilen Sie uns mit, dass Sie Ihren Shop mit einer zusätzlichen eigenen URL betreiben möchten.
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Hypersoft teilt Ihnen im Anschluss Ihre Shop-IP-Adresse mit, welche Ihre IT in der DNS oder Domainverwaltung in Verbindung mit der neuen URL hinterlegen muss.
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Bitte nennen Sie uns Ihre URL und übergeben uns hierfür ein gültiges SSL-Zertifikat im Format *.pfx sowie das dazugehörige Kennwort.
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Sobald uns diese Informationen vorliegen, erweitern wir Ihren Shop um die gewünschte URL.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Hypersoft für die Laufzeit Ihrer Domain sowie Ihres SSL-Zertifikats keine Verantwortung übernehmen kann. Bitte kommen Sie bei Änderungen und insbesondere bei Ablauf Ihres SSL-Zertifikats mindestens 14 Tage im Voraus auf uns zu. Andernfalls kann Ihr Shop über Ihre eigene URL möglicherweise nicht mehr fehlerfrei aufgerufen werden.
Artikel in eSolutions bedingt anbieten
Es gibt viele Funktionen um Artikel in bestimmten Fällen anzubieten oder eben nicht anzubieten. Sehen Sie das Kapitel Artikel bedingt anbieten und im Besonderen die Bereiche:
Begrenzungen und Methoden bei Webshop eSolutions
Allergene & Nährwerte...
Die Berechnung von Allergenen und Nährwerten erfolgt auf 100 Gramm. Eine Berechnung pro Portion ist aktuell noch nicht implementiert. Sie haben die Möglichkeit diese Informationen im Multifunktionalen Artikelstamm zu hinterlegen und teils auch automatisch (in Rezepturen) anwenden zu lassen. Es gibt aber pro Artikel und Allergen/ Inhaltsstoff nur einen Wert, der sich nicht durch Abfragen verändert.
Länder & Währungen...
- Der Webshop 2.0 kann technisch gesehen länderübergreifend eingesetzt werden, solange diese Länder die gleiche Währung verwenden (also z.B. Standorte in Deutschland und Österreich).
- Sollten Sie Standorte mit unterschiedlichen Währungen betreiben, so müssten Sie pro Währung einen eigenen Shop mit den jeweiligen Standorten aufsetzen.
- Aktuell unterstützt der Webshop 2.0 die Währungen: EUR, CHF, GBP
- Für die rechtliche Nutzung des Webshops haben wir nur die Ländern berücksichtigt, in denen auch das Hypersoftsystem kompatibel ist. Es gelten somit für den Webshop die selben Einschränkungen wie in den Stamminformationen beschrieben.
- Die maximale Anzahl eines Artikels im Warenkorb ist auf 99 Stück begrenzt.
Lieferdienste...
Der Webshop geht davon aus, dass Sie einen eigenen Lieferservice haben. Externe Anbieter wie z.B. Lieferando können zwar als externer Link verknüpft werden, sind aber nicht direkt im Webshop angebunden. Ebenfalls eine Fahrer- und Routenverwaltung ist aktuell noch nicht implementiert.
Sie haben die Möglichkeit die Anbindung an den Deliverect Lieferservice Channel Manager auch in Verbindung mit dem Webshop zu nutzen.
Negative Preise und Rabatte auf Abfragen...
Rabattierung von Extras, Abfragen: Am POS werden Artikel am Ende des Buchungsvorgangs rabattiert, im Webshop (und SOT) werden die Abfragen bereits rabattiert angezeigt und somit einzeln berechnet. Durch die unterschiedliche Handhabung kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen gleicher Artikel bei der Buchung am POS und im Webshop kommen. Beispiel mit einem Artikelpreis von 0,00 mit 10 Abfragen zu je 0,99 und einem Rabatt von 10%:
Wenn der Artikel mit allen Extras verkauft wird, so ergibt sich am POS ein Preis von 8,91 und im Shop bzw. SOT von 8,90
Die Artikel werden aber nicht bei dem Transport vom Webshop zum POS verändert, alles bleibt wie gebucht.
Negativen Abfragen mit Rabattierung...
Eine Artikel Rabattierung kann in Verbindung mit negativen Abfragen zu einem negativen Gesamtpreis führen. Beispiel: Ein Artikel für 10,00 wird mit einem optionalem Extra von -2,00 verkauft. Bei einem Artikelrabatt von 90% und der Auswahl des negativen Extras resultiert dann ein Gesamtpreis von -1,00 EUR.
Negative Preisen mit Extras bzw. Abfragen...
Negative Abfragen können einen negativen Gesamtpreis verursachen. Beispiel: Wenn ein Artikel für 10,00 EUR mit 10 optionalen Extras zu je -2,00 EUR angeboten wird und alle Abfragen gebucht werden, kann dies bei voller Ausnutzung einen Gesamtpreis von -10,00 EUR erzeugen.
Standorte...
Der Shop 2.0 setzt entweder ein System mit einem Mandanten (nur ein Standort), oder einen Mastermandanten mit mehreren Standorten voraus. Zentralmandanten mit unterschiedlichen Daten (wie unterschiedliche Artikelstämme) werden aktuell nicht unterstützt.
Der Webshop ist also für eine Verwendung mit mehreren Standorten optimiert. gerade für Markeninhaber mit mehreren Standorten werden alle Stärken ausgespielt.
Tickets & Gutscheine...
Der Verkauf von Tickets ist aktuell noch nicht implementiert.
Mehrwertsteuerverteilung...
Artikel mit einer Mehrwertsteuerverteilung werden aktuell nicht vom Shop und SOT unterstützt.
Zwangsabfragen mit nur einer Auswahl...
Zwangsabfragen, welche nur eine Auswahl beinhalten, werden dennoch vom Shop & SOT als Pflichtauswahl angezeigt. (Und nicht wie am POS übersprungen und automatisch gebucht).
Best Practice eSolutions Payment Methoden und Warnung vor Irrtum bei Smartphone Payment!
Bevor wir zu dem großen Irrtum beim Bezahlen mit dem Smartphone kommen, möchten wir generell über eSolutions Payment aufklären: Gerade im Bereich eSolutions sollten beim Bezahlen keine Schwellen aufgebaut werden. Der Kunde sollte immer mit seiner bevorzugten Zahlungsmethode bezahlen können und Sie sollten diese maximal unterstützen.
Erfolgsgarantie mit PayPal...
Viele schrecken vor den PayPal-Gebühren im Vergleich zu giropay ("ec-Karte") zurück. Und tatsächlich sind diese für die Standard-Gastronomie erstaunlich hoch, da sie ursprünglich mit Käufergarantien aus dem "Online-Versandhandel" kalkuliert wurden. Tatsächlich aber hat sich PayPal damit ein hohes Maß an Vertrauen erworben, das zusammen mit der einfachen und sicheren Handhabung allein in Deutschland über 30 Millionen Nutzer begeistert. Auf PayPal zu verzichten, ohne einen Schaden zu erleiden, kann wirklich nur mit ganz besonderen Angeboten gelingen.
Unsere Meinung dazu: Wir haben z.B. einen Praxistest gemacht, bei dem wir PayPal zusätzlich ein- und wieder ausgeschaltet haben. Die Umsätze stiegen um deutlich mehr als 10% und fielen nach der Deaktivierung von PayPal sofort wieder das niedrigere Niveau. Sämtliche Versuche in anderen Branchen PayPal einzusparen haben nicht funktioniert, konzentrieren Sie sich stattdessen auf ihre Stärken. Wir bieten Ihnen eine PayPal-Schnittstelle, die Sie jederzeit selbst mit Ihren Händlerdaten aktivieren können.
Die Irrtümer beim Smartphone Payment...
giropay der deutschen Kreditwirtschaft hat in der Regel die günstigsten Zahlungsgebühren. In eSolutions wird giropay nicht erfolgreich eingesetzt und das wird sich auch nicht so schnell ändern. Immer mehr Zahlungsterminals und fast alle Smartphones Payments unterstützen giropay nicht (Hypersoft bietet einige Bezahlterminals mit giropay-Zulassung an). Die meisten Besitzer einer Girocard wissen nicht, dass auf dieser Karte ein zusätzlicher Service von Mastercard (MAESTRO) oder VISA (VPay) wie eine weitere Karte installiert ist, mit der man z.B. auch außerhalb Deutschlands oder einem neuen Zahlungsterminal in Deutschland bezahlen kann. Da nun die ersten Banken diese zusätzlichen Services nicht mehr standardmäßig auf den Girokarten anbieten, wird die Girokarte häufiger abgelehnt und geschwächt. Beim mobilen Bezahlen haben Apple Pay und Google Pay jeweils über 30 Prozent Marktanteil und unterstützen nur in absoluten Ausnahmefällen die direkte Zahlung über das Bankkonto. Selbst wenn es manchmal für den Kunden so aussieht, wird Ihnen als Händler dann häufig die Kreditkartengebühr (oder MAESTRO, VPay) in Rechnung gestellt, um die dann im Hintergrund anders ablaufende Zahlung abzusichern. Eine Beschränkung auf giropay ist für Sie als Händler daher nicht mehr zeitgemäß!
Zusätzlich haben es mit einer völlig neuen Situation von unsichtbaren Kreditkarten zu tun, da diese virtualisiert als Token bei Apple Pay und Google Pay von Ihren Kunden hinterlegt sind. Eine Taktik "Wir akzeptieren keine Diners oder AMEX Karten" funktioniert plötzlich nicht mehr und Sie lehnen somit unbewusst Zahlung ab. Ihre Mitarbeiter und Gäste sind dann peinlich berührt, wenn sie feststellen, dass ihr neues Smartphone bei IHNEN nicht funktioniert. Stellen Sie sich vor, dass bei mehreren hinterlegten Karten und mehreren hinterlegten Zahlungsmitteln an einem Zahlungsterminal innerhalb von Hundertstelsekunden alles für eine positive Zahlung getan wird. Dazu gehört auch eine Risikoanalyse und gegebenenfalls der Wechsel auf ein anderes Zahlungsmittel. Schränken Sie dies nicht durch Ihre "nicht mehr zeitgemäße" bevorzugte Kartenauswahl ein! Und noch etwas zu Ihrem Vorteil: Karten wie z.B. AMEX, die von Ihren Kunden eine Monatsgebühr von z.B. 75,- € verlangen, arbeiten mit verkaufsfördernden Maßnahmen und freien Restaurantguthaben. Wenn Sie diese Karten ablehnen, sparen Sie nicht höhere Zahlungsgebühren, sondern verlieren zukünftig mehr wertvolle Kunden.
Weiterführende Dokumentation: Akzeptanz aller Zahlungsmethoden zur Kundenbindung
Payments und Transaktionseinheiten
Beachten sie bitte, dass im Zusammenhang mit dem Webshop Activities entstehen, welche ebenfalls laufende Kosten verursachen, so wie Transaktionen, /Scheme Die Scheme (gesprochen Skiem) sind die jeweiligen Kartensysteme der Inhaber wie z.B. VISA oder Mastercard. Scheme Fees sind die Gebühren, welche die Kreditkartenmarken erhalten. Fees, Disagien, etc.).
In eSolutions arbeiten wir mit Hypersoft Pay powered by Adyen. Man könnte seinen PayPal Account direkt in das Adyen Widget integrieren, dann entstehen entsprechen der Adyen Preisliste zusätzlich zu Ihren PayPal Gebühren Adyen Gebühren. Hypersoft hat deshalb die PayPal Integration direkt vorgenommen, so dass Sie Ihren PayPal Händler-Account dort einfach einrichten können.
Der Webshop inkl. eSolutions Self-Order Kiosk (SOT) und Guest-Order-Terminal unterstützen kein MixMatch und damit auch nicht die alte Methode für Pfand. Es muss bei Bedarf das Pfandsystem verwendet werden, um die Ausweisung des Pfand zu ermöglichen.
Beispiel für Pfand Dose Cola 0,33l...
Das Pfand ist durch die Pfandverwaltung am Cola-Artikel eingerichtet.
Das Pfand wird automatisch vom Shop, GOT und SOT erkannt und ausgewiesen.
Beispiel für Pfand im Menü (Steakteller mit Dose Cola)...
Die Dose Cola ist als Abfrage (oder alleinige Abfrage) in der Rezeptur aufgeführt. Das Pfand ist wie im ersten Beispiel an der Dose eingerichtet.
Falsche Einrichtung: Es darf kein weiterer "Pfandartikel" in einer Rezeptur hinterlegt werden.
Rechnungsversand
Wenn ihre Kunden beliefert werden können Sie die Rechnungen damit übermitteln. Für die digitale Zustellung von Rechnungen können Sie NoCOO mit dem Webshop System kombinieren. Sehen Sie hierfür Webshop Rechnungsversand mittels NoCOO (Digitales Rechnungverzeichnis).
Die Buchungen aus dem Webshop werden über den Online Order Connector an das POS System übermittelt. Dort richten Sie die Behandlung des Trinkgeldes ein. In der Regel sollten Sie (mindestens in Deutschland) das Trinkgeld aus dem Webshop so einrichten, dass es versteuert wird. Hierfür weisen Sie einen entsprechend eingerichteten Artikel zu.
Das POS System verwendet einen statischen Algorithmus, der dieses Einstellung anhand anderer Kriterien vornimmt. Sehen Sie hierzu Trinkgeld buchen. Einstellungen um Trinkgeld im Webshop eingeben zu können nehmen Sie im Bereich Trinkgeld im Webshop vor.
Sie sollten der Unterstützung von Trinkgeldern einen hohen Stellenwert zuweisen. Trinkgelder haben in der Regel positive Auswirkungen auf alle Mitarbeiter und deren Kundenbeziehungen, die wiederum für ihre Marke relevant sind. Steuerlich können Trinkgelder kontrovers diskutiert werden. Mit einem integrierten System wie dem Hypersoft Hybridsystem aus POS und Portalfunktionen haben Sie mehr Möglichkeiten das Trinkgeld auch im Webshop steuerfrei zu gestalten, sonst müsste dies in der Regel versteuert werden (versteuertes Trinkgeld ist besser als kein Trinkgeld annehmen zu können). Vermeiden müssen sie das Trinkgeld unversteuert zu behandeln, obwohl es versteuert werden müsste. Lesen Sie hierzu den Bereich Trinkgeld buchen.
Verfahrensdokumentation zu Buchungen zwischen Webshop und POS
Die Signierung findet an der Kasse statt und somit wird der Verkauf eines Gutscheines oder Artikels erst nach Abholung durch den Online Order Connector über die Steuerungskasse signiert und ein Warenkorb mit Artikeln erst nach Freigabe durch den Bediener an der Kasse (wenn er den Vorgang freigibt) signiert. Die Abholung zum POS System erfolgt in der Regel wesentlich schneller als 5 Minuten.
Wenn eine Bestellung nach 5 Minuten nicht vom POS System abgeholt wurde (auch Webgutscheinbestellung), wird eine Benachrichtigung per eMail versandt (siehe auch Notbetrieb), welche den Empfänger der hinterlegten Mailadresse darauf hinweist, dass eine Bestellung von der Kasse nicht innerhalb von 5 Minuten abgeholt wurde. Dies ändert nichts am Status der Bestellung. Das heißt, sobald die Kasse (nachträglich) eingeschaltet wird, wird die Bestellung abgeholt und verarbeitet.
Wenn Sie sich allerdings dafür entscheiden den Notbetrieb zu nutzen, dann haben Sie die Möglichkeit die Bestellungen im Portal einzusehen, um diese erneut und manuell am POS zu erfassen. Die manuelle Erfassung wird (natürlich) von der TSE signiert. Wenn sie nun bei diesen Bestellungen im Portal ebenfalls manuell den haken bei Bestellung an Pos übermittelt setzen, werden diese Buchungen nicht mehr an das POS übermittelt, wenn die Verbindung wieder möglich ist. Andernfalls müssten sie die nachträgliche doppelte Übermittlung stornieren (nicht empfohlen). Entscheiden Sie sich für das gewünschte Verfahren und legen Sie dies in Ihrer Verfahrensdokumentation ab.
Je nach Konfiguration können durch Funktionen wie zum Beispiel Bezahlung beim Abholen verwaiste Vorgänge entstehen, wenn der User diese Vorgänge dann nicht abholt. Sie können die Abschluss Automation nutzen, um solche Vorgänge entsprechend zu behandeln.
Weiterführende Dokumentation: Automatischen Vorgangsabschluss für eSolutions nutzen...
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