Beachtenswertes zu Webshops

Statement zu Kunden- und Userdaten

Die Kunden – im eSolutions-Umfeld häufig als User bezeichnet – werden von Hypersoft-Programmen in Hypersoft-Datenbanken gespeichert und auf Hypersoft-Servern verarbeitet. Nicht mehr und nicht weniger.

Es handelt sich dabei jederzeit um Ihre Kunden und Ihre User.

Hypersoft gibt diese Daten nicht weiter. Sie können die Daten jederzeit exportieren und behalten die volle Kontrolle.

Das rechtliche Verhältnis zur Nutzung der Daten besteht ausschließlich zwischen Ihnen als Markeninhaber bzw. Anbieter und Ihren Kunden bzw. Usern, die sich registrieren oder Daten hinterlassen.

Diese Beziehung regeln Sie selbst – etwa über:

Hypersoft stellt Ihnen dafür die technische Grundlage bereit, greift jedoch nicht in Ihr Kundenverhältnis ein.

Dieses Konzept haben wir bewusst in Ihrem Interesse gewählt:

Unsere Leistungen sollen Ihre Marke stärken, Ihre Investitionen schützen und Sie unabhängig und handlungsfähig halten.

Best Practice: Ihre eigene Shop-URL verwenden

Hypersoft stellt Ihren Shop bzw. den Shop in YourAPP standardmäßig über eine eigene URL bereit. Das ist ideal für den Einstieg und kann auch als technische Redundanz sinnvoll sein.

Für einen nachhaltigen Markenaufbau empfehlen wir jedoch ausdrücklich, alle Zugriffe über Ihre eigene Domain oder Subdomain zu führen.

Der Grund ist einfach:

Erfolgen Zugriffe ausschließlich über die Hypersoft-URL, profitiert Ihre eigene Domain nicht von diesen Zugriffen in Bezug auf Suchmaschinenoptimierung (SEO). Das Ranking wirkt dann auf myhypersoftapp.de – nicht auf Ihre Marke.

Mit einer eigenen Shop-URL erscheint Ihr Angebot in Suchmaschinen unter Ihrer Markeninhaber-Domain.

Sie stärken damit Ihre Sichtbarkeit, bleiben unabhängig von Plattformen und vermeiden genau jene Abhängigkeiten, die bei vielen anderen Channels entstehen.

Hypersoft hat kein eigenes Interesse, die bereitgestellten URLs für eigene Zwecke oder zugunsten Dritter zu nutzen.

Unser Ziel ist es, Ihre Domain zu stärken, nicht unsere.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie künftig ohne Hypersoft weiterarbeiten möchten, sichern wir Ihnen zu, dass die von uns bereitgestellten URLs nicht anderweitig verwendet oder an Dritte vergeben werden.

Ihre eigene Shop-URL – so funktioniert es

Wir können auf Wunsch zusätzlich zu der Hypersoft-URL eine eigene Domain oder Subdomain für Ihren Shop hinterlegen – kostenfrei im Rahmen unseres Services.

Ihr Shop ist dann über zwei URLs erreichbar.

Die von Hypersoft bereitgestellte URL lautet immer:

https://ihr-wunschname.myhypersoftapp.de

Vorgehensweise

Teilen Sie uns mit, dass Sie Ihren Shop zusätzlich über eine eigene URL betreiben möchten.

Hypersoft übermittelt Ihnen die Shop-IP-Adresse.

Ihre IT hinterlegt diese IP in der DNS- bzw. Domainverwaltung.

Sie stellen uns ein gültiges SSL-Zertifikat im Format .pfx inklusive Kennwort zur Verfügung.

Wir erweitern Ihren Shop um die gewünschte URL.

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Hypersoft keine Verantwortung für Laufzeit oder Erneuerung Ihrer Domain und Ihres SSL-Zertifikats übernehmen kann.

Kommen Sie bei Änderungen – insbesondere bei einem bevorstehenden Ablauf des SSL-Zertifikats – mindestens 14 Tage im Voraus auf uns zu. Andernfalls kann Ihr Shop über die eigene URL vorübergehend nicht fehlerfrei erreichbar sein.

Kurz gesagt

Ihre Kunden bleiben Ihre Kunden

Ihre Daten bleiben unter Ihrer Kontrolle

Ihre Domain sollte Ihre Marke stärken

Hypersoft liefert Technik – keine Abhängigkeiten

Artikel in eSolutions bedingt anbieten

Es gibt viele Funktionen um Artikel in bestimmten Fällen anzubieten oder eben nicht anzubieten. Sehen Sie das Kapitel Artikel gezielt steuern – clever statt immer verfügbar und im Besonderen die Bereiche:

Artikelsperrliste

Verfügbarkeitsmanager

Zeitgesteuerte Artikel

Begrenzungen und Methoden bei Webshop eSolutions

Allergene & Nährwerte...

Die Berechnung von Allergenen und Nährwerten erfolgt auf 100 Gramm. Eine Berechnung pro Portion ist aktuell noch nicht implementiert. Sie haben die Möglichkeit diese Informationen im Multifunktionalen Artikelstamm zu hinterlegen und teils auch automatisch (in Rezepturen) anwenden zu lassen. Es gibt aber pro Artikel und Allergen/ Inhaltsstoff nur einen Wert, der sich nicht durch Abfragen verändert.

Länder & Währungen...

  • Der Webshop 2.0 kann technisch gesehen länderübergreifend eingesetzt werden, solange diese Länder die gleiche Währung verwenden (also z.B. Standorte in Deutschland und Österreich).
  • Sollten Sie Standorte mit unterschiedlichen Währungen betreiben, so müssten Sie pro Währung einen eigenen Shop mit den jeweiligen Standorten aufsetzen.
  • Aktuell unterstützt der Webshop 2.0 die Währungen: EUR, CHF, GBP
  • Für die rechtliche Nutzung des Webshops haben wir nur die Ländern berücksichtigt, in denen auch das Hypersoftsystem kompatibel ist. Es gelten somit für den Webshop die selben Einschränkungen wie in den Stamminformationen beschrieben.
  • Die maximale Anzahl eines Artikels im Warenkorb ist auf 99 Stück begrenzt.

Lieferdienste...

Der Webshop geht davon aus, dass Sie einen eigenen Lieferservice haben. Externe Anbieter wie z.B. Lieferando können zwar als externer Link verknüpft werden, sind aber nicht direkt im Webshop angebunden. Ebenfalls eine Fahrer- und Routenverwaltung ist aktuell noch nicht implementiert.

Sie haben die Möglichkeit die Anbindung an den Deliverect Lieferservice Channel Manager auch in Verbindung mit dem Webshop zu nutzen.

Negative Preise und Rabatte auf Abfragen...

Rabattierung von Extras, Abfragen: Am POS werden Artikel am Ende des Buchungsvorgangs rabattiert, im Webshop (und SOT) werden die Abfragen bereits rabattiert angezeigt und somit einzeln berechnet. Durch die unterschiedliche Handhabung kann es zu unterschiedlichen Ergebnissen gleicher Artikel bei der Buchung am POS und im Webshop kommen. Beispiel mit einem Artikelpreis von 0,00 mit 10 Abfragen zu je 0,99 und einem Rabatt von 10%:

Wenn der Artikel mit allen Extras verkauft wird, so ergibt sich am POS ein Preis von 8,91 und im Shop bzw. SOT von 8,90

Die Artikel werden aber nicht bei dem Transport vom Webshop zum POS verändert, alles bleibt wie gebucht.

Negativen Abfragen mit Rabattierung...

Eine Artikel Rabattierung kann in Verbindung mit negativen Abfragen zu einem negativen Gesamtpreis führen. Beispiel: Ein Artikel für 10,00 wird mit einem optionalem Extra von -2,00 verkauft. Bei einem Artikelrabatt von 90% und der Auswahl des negativen Extras resultiert dann ein Gesamtpreis von -1,00 EUR.

Negative Preisen mit Extras bzw. Abfragen...

Negative Abfragen können einen negativen Gesamtpreis verursachen. Beispiel: Wenn ein Artikel für 10,00 EUR mit 10 optionalen Extras zu je -2,00 EUR angeboten wird und alle Abfragen gebucht werden, kann dies bei voller Ausnutzung einen Gesamtpreis von -10,00 EUR erzeugen.

Standorte...

Der Shop 2.0 setzt entweder ein System mit einem Mandanten (nur ein Standort), oder einen Mastermandanten mit mehreren Standorten voraus. Zentralmandanten mit unterschiedlichen Daten (wie unterschiedliche Artikelstämme) werden aktuell nicht unterstützt.

Der Webshop ist also für eine Verwendung mit mehreren Standorten optimiert. gerade für Markeninhaber mit mehreren Standorten werden alle Stärken ausgespielt.

Tickets & Gutscheine...

Der Verkauf von Tickets ist aktuell noch nicht implementiert.

Mehrwertsteuerverteilung...

Artikel mit einer Mehrwertsteuerverteilung werden aktuell nicht vom Shop und SOT unterstützt.

Zwangsabfragen mit nur einer Auswahl...

Zwangsabfragen, welche nur eine Auswahl beinhalten, werden dennoch vom Shop & SOT als Pflichtauswahl angezeigt. (Und nicht wie am POS übersprungen und automatisch gebucht).

Best Practice: Erfolgsgarantie mit PayPal

PayPal wird in der Gastronomie häufig kritisch gesehen – vor allem wegen der im Vergleich zu giropay höheren Gebühren. Tatsächlich stammen diese Gebührenmodelle aus dem Online-Versandhandel und berücksichtigen dort umfangreiche Käufergarantien. Was dabei oft übersehen wird: Genau diese Mechanismen haben PayPal zu einem der vertrauenswürdigsten Zahlungsmittel gemacht.

Allein in Deutschland nutzen über 30 Millionen Menschen PayPal regelmäßig. Für viele Gäste ist PayPal ein vertrautes, sicheres und bevorzugtes Zahlungsmittel – insbesondere im digitalen Umfeld. Auf PayPal zu verzichten, ohne messbare Umsatzeinbußen zu riskieren, gelingt nur in Ausnahmefällen mit sehr spezialisierten Angeboten.

Praxisbeobachtung

In Praxistests, bei denen PayPal zeitweise aktiviert und deaktiviert wurde, zeigte sich ein klares Bild:

Mit aktiviertem PayPal stiegen die Umsätze um deutlich über 10 %. Nach der Deaktivierung fielen sie unmittelbar wieder auf das vorherige Niveau zurück. Vergleichbare Effekte wurden branchenübergreifend beobachtet.

Die Schlussfolgerung ist eindeutig:

Statt PayPal aus Kostengründen auszuschließen, sollten Betriebe ihre Stärken im Angebot, im Service und in der Marge ausspielen. Hypersoft stellt dafür eine PayPal-Schnittstelle bereit, die Sie jederzeit selbst mit Ihren eigenen Händlerdaten aktivieren können.

Irrtümer beim Smartphone-Payment

Giropay gilt als besonders günstiges Zahlungsmittel – und das zu Recht. In digitalen eSolutions-Szenarien hat sich giropay jedoch nicht durchgesetzt und wird dies auch künftig nur eingeschränkt tun.

Der Grund liegt im Wandel der Zahlungsgewohnheiten:

Viele Zahlungsterminals und nahezu alle Smartphone-Payments unterstützen kein direktes giropay

Apple Pay und Google Pay dominieren den Markt des mobilen Bezahlens

Zahlungen wirken für Gäste wie Girokartenzahlungen, werden im Hintergrund jedoch häufig über Kreditkarten- oder Debitnetzwerke abgewickelt

Zusätzlich verändert sich die Girokarte selbst:

Nicht mehr alle Banken statten neue Karten standardmäßig mit Maestro oder VPay aus. Dadurch wird die Girokarte häufiger abgelehnt – insbesondere bei modernen Terminals und mobilen Zahlungen.

Unsichtbare Karten, sichtbare Folgen

Mit Apple Pay und Google Pay werden Karten virtuell als Token im Smartphone hinterlegt. Für den Händler ist nicht mehr erkennbar, welche Karte im Hintergrund genutzt wird. Strategien wie „Wir akzeptieren keine AMEX-Karten“ greifen hier nicht mehr zuverlässig.

Das Ergebnis sind unangenehme Situationen:

  • Zahlungen schlagen unerwartet fehl

  • Gäste sind irritiert oder verärgert

  • Mitarbeiter geraten in Erklärungsnot

Moderne Zahlungsterminals führen in Millisekunden Risikoanalysen durch und wechseln bei Bedarf automatisch auf ein anderes hinterlegtes Zahlungsmittel. Diese Intelligenz sollte nicht durch eingeschränkte Kartenakzeptanz blockiert werden.

Ein zusätzlicher Vorteil:

Premium-Karten wie AMEX sind oft mit Restaurant-Guthaben und verkaufsfördernden Programmen verbunden. Wer diese Karten ablehnt, spart keine Gebühren – sondern verliert langfristig zahlungsstarke und loyale Gäste.

Fazit

PayPal ist kein Kostenfaktor – sondern ein Umsatztreiber.

Eine zeitgemäße Zahlungsstrategie bedeutet nicht, das günstigste Zahlungsmittel zu erzwingen, sondern den Gästen die erwartete Auswahl zu bieten.

Best Practice bedeutet:

  • PayPal akzeptieren

  • moderne Payment-Ökosysteme nicht einschränken

  • Umsatz, Gästezufriedenheit und Markenwahrnehmung stärken

Weiterführende Themen:

Best Practice: Alle Zahlungsmethoden akzeptieren – für bessere Kundenbindung

Verzeichnis: Best Practice

Adresslogik im Bestellprozess

Im Bestellprozess gelten folgende Regeln für Liefer- und Rechnungsadressen:

Lieferung

Zu Beginn wird die Lieferadresse erfasst, auf deren Basis die verfügbaren Lieferorte geladen werden.

Die Rechnungsadresse übernimmt automatisch Postleitzahl und Stadt der Lieferadresse; diese Angaben sind nicht änderbar, andere Felder können ergänzt werden.

Für eine korrekte Zustellung müssen Liefer- und Rechnungsadresse identisch sein.

Wenn die Lieferadresse und die Rechnungsadresse nicht übereinstimmen, wird die Lieferadresse verwendet. Eine davon abweichende Adresse kann nicht eingetragen werden.

Retail-Bestellungen

Bei Bestellungen mit dem Bestelltyp Retail wird das im Warenkorb gewählte Land automatisch als Land der Rechnungsadresse übernommen und kann nicht mehr geändert werden.

Es kann eine abweichende Lieferadresse hinterlegt werden. Ist diese vorhanden, wird sie verwendet; andernfalls gilt die Rechnungsadresse.

Gutscheinbestellungen (Postversand)

Bei Gutscheinen mit dem Bestelltyp Postversand wird standardmäßig die Rechnungsadresse verwendet.

Optional kann eine abweichende Lieferadresse angegeben werden.

Allgemeines

Die Anzeige der Adressfelder sowie die Pflichtfelder funktionieren unverändert wie bisher.

Payments und Transaktionseinheiten

Beachten sie bitte, dass im Zusammenhang mit dem Webshop Activities entstehen, welche ebenfalls laufende Kosten verursachen, so wie Transaktionen, /Scheme Fees, Disagien, etc.).

PayPal Direktintegration...

In eSolutions arbeiten wir mit Hypersoft Pay powered by Adyen. Man könnte seinen PayPal Account direkt in das Adyen Widget integrieren, dann entstehen entsprechen der Adyen Preisliste zusätzlich zu Ihren PayPal Gebühren Adyen Gebühren. Hypersoft hat deshalb die PayPal Integration direkt vorgenommen, so dass Sie Ihren PayPal Händler-Account dort einfach einrichten können.

Pfandsystem mit dem Webshop

Der Webshop inkl. eSolutions Self-Order Kiosk (SOT) und Guest-Order-Terminal unterstützen kein MixMatch und damit auch nicht die alte Methode für Pfand. Es muss bei Bedarf das Pfandsystem verwendet werden, um die Ausweisung des Pfand zu ermöglichen.

Beispiel für Pfand Dose Cola 0,33l...

Das Pfand ist durch die Pfandverwaltung am Cola-Artikel eingerichtet.

Das Pfand wird automatisch vom Shop, GOT und SOT erkannt und ausgewiesen.

Beispiel für Pfand im Menü (Steakteller mit Dose Cola)...

Die Dose Cola ist als Abfrage (oder alleinige Abfrage) in der Rezeptur aufgeführt. Das Pfand ist wie im ersten Beispiel an der Dose eingerichtet.

Falsche Einrichtung: Es darf kein weiterer "Pfandartikel" in einer Rezeptur hinterlegt werden.

Rechnungsversand

Wenn ihre Kunden beliefert werden können Sie die Rechnungen damit übermitteln. Für die digitale Zustellung von Rechnungen können Sie NoCOO mit dem Webshop System kombinieren. Sehen Sie hierfür Webshop Rechnungsversand mittels NoCOO (Digitales Rechnungverzeichnis).

Trinkgeld im Webshop

Die Buchungen aus dem Webshop werden über den Online Order Connector an das POS System übermittelt. Dort richten Sie die Behandlung des Trinkgeldes ein. In der Regel sollten Sie (mindestens in Deutschland) das Trinkgeld aus dem Webshop so einrichten, dass es versteuert wird. Hierfür weisen Sie einen entsprechend eingerichteten Artikel zu.

Das POS System verwendet einen statischen Algorithmus, der dieses Einstellung anhand anderer Kriterien vornimmt. Sehen Sie hierzu Trinkgeld buchen. Einstellungen um Trinkgeld im Webshop eingeben zu können nehmen Sie im Bereich Trinkgeld im Webshop vor.

Sie sollten der Unterstützung von Trinkgeldern einen hohen Stellenwert zuweisen. Trinkgelder haben in der Regel positive Auswirkungen auf alle Mitarbeiter und deren Kundenbeziehungen, die wiederum für ihre Marke relevant sind. Steuerlich können Trinkgelder kontrovers diskutiert werden. Mit einem integrierten System wie dem Hypersoft Hybridsystem aus POS und Portalfunktionen haben Sie mehr Möglichkeiten das Trinkgeld auch im Webshop steuerfrei zu gestalten, sonst müsste dies in der Regel versteuert werden (versteuertes Trinkgeld ist besser als kein Trinkgeld annehmen zu können). Vermeiden müssen sie das Trinkgeld unversteuert zu behandeln, obwohl es versteuert werden müsste. Lesen Sie hierzu den Bereich Trinkgeld buchen.

Verfahrensdokumentation zu Buchungen zwischen Webshop und POS

Die Signierung findet an der Kasse statt und somit wird der Verkauf eines Gutscheines oder Artikels erst nach Abholung durch den Online Order Connector über die Steuerungskasse signiert und ein Warenkorb mit Artikeln erst nach Freigabe durch den Bediener an der Kasse (wenn er den Vorgang freigibt) signiert. Die Abholung zum POS System erfolgt in der Regel wesentlich schneller als 5 Minuten.

Wenn eine Bestellung nach 5 Minuten nicht vom POS System abgeholt wurde (auch Webgutscheinbestellung), wird eine Benachrichtigung per eMail versandt (siehe auch Notbetrieb), welche den Empfänger der hinterlegten Mailadresse darauf hinweist, dass eine Bestellung von der Kasse nicht innerhalb von 5 Minuten abgeholt wurde. Dies ändert nichts am Status der Bestellung. Das heißt, sobald die Kasse (nachträglich) eingeschaltet wird, wird die Bestellung abgeholt und verarbeitet.

Wenn Sie sich allerdings dafür entscheiden den Notbetrieb zu nutzen, dann haben Sie die Möglichkeit die Bestellungen im Portal einzusehen, um diese erneut und manuell am POS zu erfassen. Die manuelle Erfassung wird (natürlich) von der TSE signiert. Wenn sie nun bei diesen Bestellungen im Portal ebenfalls manuell den haken bei Bestellung an Pos übermittelt setzen, werden diese Buchungen nicht mehr an das POS übermittelt, wenn die Verbindung wieder möglich ist. Andernfalls müssten sie die nachträgliche doppelte Übermittlung stornieren (nicht empfohlen). Entscheiden Sie sich für das gewünschte Verfahren und legen Sie dies in Ihrer Verfahrensdokumentation ab.

Verwaiste Webshop Vorgänge

Je nach Konfiguration können durch Funktionen wie zum Beispiel Bezahlung beim Abholen verwaiste Vorgänge entstehen, wenn der User diese Vorgänge dann nicht abholt. Sie können die Abschluss Automation nutzen, um solche Vorgänge entsprechend zu behandeln.

Weiterführende Themen: Automatischen Vorgangsabschluss für eSolutions nutzen...


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