Trinkgeld mit eCommerce


Keine Belehrung oder rechtliche Beratung

Wie bei allen Steuer- und Rechtsfragen stellen die folgenden Texte keine Steuer- oder Rechtsberatung dar (auch weil wir dazu nicht befugt sind). Bitte überprüfen Sie unsere Aussagen und stimmen Sie Ihre Vorgehensweise mit Ihren Steuerberatern und ggf. anderen Fachleuten, die Ihnen zur Verfügung stehen, ab. Ergänzen oder ändern Sie unsere Empfehlungen, soweit dies aus Ihrer Sicht erforderlich ist. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, diese Ergebnisse in Ihrer Verfahrensbeschreibung festzuhalten.


eCommerce Trinkgeld konfigurieren

eCommerce Integrationen sind einen wichtige Säule für Ihren Geschäftserfolg. Integrierte Techniken sollten die Interessen ihrer Mitarbeiter berücksichtigen. Dies sind auch Trinkgelder und im Besonderen hierbei das steuerfreie Trinkgeld. Es ist also für Ihren Erfolg absolut wichtig sich zu dem Thema zu informieren und optimale Lösungen in die Betriebsabläufe zu integrieren.

Einleitung eCommerce Trinkgeld...

Trinkgeld ist nicht per se steuerfrei. Um die Steuerfreiheit zu erlangen müssen Bedingungen erfüllt sein. Hierzu gehört unter anderem eine direkte Handlung / Begegnung zwischen Trinkgeldgeber und Empfänger, was im eCommerce nicht immer stattfindet.

Beispiel A:  Eine Onlinebestellung die als Paket zugestellt kann ist in der Regel kein steuerfreies Trinkgeld generieren.

Beispiel B: Eine In-House Bestellung bei der einen Servicekraft die Bestellung bringt und kassiert kann steuerfreies Trinkgeld generieren.

Beispiel C: Zu A und B gibt es mehrere Mischkonstellationen, die nicht pauschal beschrieben werden können. Erstellen Sie ein Workflowkonzept und stimmen Sie die Regeln am besten mit Ihrem steuerlichen Berater ab.

Die Einstellung der Servicekosten bezieht sich auf den Hauptchannel Hypersoft und betrifft sodann den Webshop und die In-House Order.

So wird das In-House Order Trinkgeld definiert

Im Hypersoft Standard können Sie einen Trinkgeld Artikel verwenden, der beim Buchen am POS als steuerfreies Trinkgeld behandelt wird. Alternativ können Sie einen belieben Artikel anlegen der im Standard versteuert wird (dieser darf dann nicht Trinkgeld heißen). Details hierzu im Bereich Der steuerfreie Trinkgeld-Artikel und Der versteuerte Trinkgeld-Artikel.

Bei der In-House Order und der In-House Gruppenbestellungen wird die Behandlung des Trinkgelds in Abhängigkeit der Vorgangsverantwortung entschieden. Ein neuer In-House Order Vorgang hat so lang keinen Bediener (Bediener mit Vorgangsverantwortung), so lange kein Bediener den Vorgang mindestens einmal geöffnet und geschlossen hat. Hierdurch ergeben sich folgende Situationen:

  1. Wird dann ein In-House Order Vorgang mit Trinkgeld abgeschlossen, wird das Trinkgeld auf den Artikel gebucht, der im Online Order Connector im Bereich Servicekosten für das Trinkgeld hinterlegt wurde (siehe unten Servicekosten im Sub-Channel CloudBOX Live Connector). Dies kann der Standard Trinkgeldartikel des POS Systems sein (steuerfrei) oder ein beliebiger anderer Artikel (der je nach Ihren Einstellungen dann auch gesteuert wird).

  2. Öffnet ein Bediener einen bestehenden In-House Order und schließt diesen wieder (mit oder ohne neuen Buchungen), erhält der Bediener die Vorgangsverantwortung. Wird dann bei dem Vorgang Trinkgeld vom User gebucht, erhält der Bediener diese Trinkgeldbuchung anhand des Standard Trinkgeldartikels des POS Systems. Der unter Servicekosten hinterlegte Artikel wird dann nicht für die Buchung verwendet.

Hierdurch haben Sie die Möglichkeiten, das In-House Order Trinkgeld ohne Vorgangsverantwortung zu versteuern oder nicht. Tritt aber der Fall ein, dass die Vorgangsverantwortung von einem Bediener übernommen wird, dann wird auch automatisch der steuerfreie Trinkgeldartikel des POS Systems herangezogen (selbst dann, wenn dieser im Artikelstamm nicht angelegt wurde).

Es gibt also aktuell keine technische Möglichkeit bei In-House Order Vorgängen, bei denen Bediener die Vorgangsverantwortung übernommen haben das Trinkgeld versteuert zu buchen. Für diesen Fall müssten Sie die Versteuerung außerhalb des Hypersoftsystems vornehmen. Da die Servicekosten am Hauptchannel eingestellt werden gibt es also auch keine Möglichkeit Webshop Bestellungen anders zu versteuern als In-House Order Vorgänge ohne Vorgangsverantwortung.

Das Trinkgeld beim Bediener für In-House...

In-House Order Vorgänge ohne Vorgangsverantwortung werden auf dem Bediener gebucht der im Bereich Bediener für In-House Order im Online Order Connector hinterlegt wurde. Hierfür können Sie anstelle eines tatsächlichen Bedieners einen virtuellen Bediener zum Beispiel mit der Bezeichnung In-House Ordergruppe anlegen. Trinkgelder der In-House Order Vorgänge ohne Vorgangsverantwortung werden dann unter diesem Bediener gebucht und ausgewertet.

Das (in der Regel bargeldlose) Trinkgeld aus diesem Bereich soll den Bediener zukommen, die für den Service zuständig sind. In Ihrem Workflow sollte also das Trinkgeld in Bar ausgehändigt werden. Wie genau Sie dies handhaben hängt von Ihrer Abstimmung mit Ihrem Steuerberater ab und sollte Bestandteil Ihrer Verfahrensbeschreibung sein.

NoCOO Trinkgeld

Eine Ausnahme bildet das NoCOO Online Zahlung Trinkgeld. Da dies in direktem Kontakt bezahlt werden kann, kann dies sofern alle Vorgaben erfüllt sind auch steuerfrei behandelt werden.

Servicekosten mit Webshop

Webshop Channels in denen keine Serviceleistungen erfolgen sollten auch keinen Servicekosten (Trinkgelder annehmen), da diese dann in der Regel in Deutschland zu versteuern wären.


Weiterführende Dokumentation: Trinkgeld Funktionen

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