Mehrwertsteuer Umstellungen
Sollte eine automatische Umstellung geplant sein und anstehen erhalten Sie auf dieser Seite und bei den Neuigkeiten die Information.
Auch automatische Umstellungen können unter Umständen Eingriffe von Ihnen erforderlich machen. Wir weisen an dieser Stelle auf solche Möglichkeiten hin.
Umstellungen 1. Januar 2024 in der Schweiz
Die Fähigkeit zur termingerechten automatischen Anpassung der Steuersätze zum 01.01.2024 ist im Hotfix 5 enthalten. Dies installiert sich rechtzeitig vor den Feiertagen bei allen Kunden.
Da unser System die Umstellung anhand der Ländereinstellung vornimmt, muss diese für die Schweiz auf Schweiz eingestellt sein. Dies gilt auch für den Mandaten 1 einer Zentrale.
Die Anpassungen zum 01.01.2024 in der Schweiz lauten wie folgt: Steuersatz 1 von 7,7 auf 8,1 (Normalsatz), Steuersatz 2 von 2,5 auf 2,6 (Reduzierter Satz), Steuersatz 3 von 3,7 auf 3,8 (Sondersatz für Beherbergung)
Die Anpassung erfolgt am 01.01.2024 zum /TTA Standard gegen 06:00 Uhr für alle Systeme, dessen Ländereinstellung auf „Schweiz“ eingestellt ist. Es erscheint eine einmalige Meldung ab dem 01.01.2024 am POS:
In der Schweiz gelten ab dem 01. Januar 2024 andere Mehrwertsteuersätze.
Hypersoft hat für Sie die Mehrwertsteuersätze von (7,7% auf 8,1%), von (2,5% auf 2,6%) und von (3,7% auf 3,8%) geändert.
Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
Die Anleitung zur Umstellung ist abgeschlossen beschrieben. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Update-Einstellungen die Installation von Hotfixes zulassen. Bitte kontrollieren Sie zum Beispiel die erste Rechnung nach dem ersten /TTA Abschluss im neuen Jahr!
Umstellungen zum Thema "Abgesenkte Mehrwertsteuer läuft aus zum 1. Januar 2024 aus" in Deutschland
Die Mehrwertsteuerumstellung 2024 ist beschlossene Sache und wir unterstützen Sie bei der technischen Umsetzung. Die gute Nachricht ist, dass die Umstellung vorbereitet werden kann und wir Ihnen eine Anleitung zur Verfügung stellen. Die Mehrwertsteuerumstellung ist viel einfacher als Sie vielleicht denken. Dennoch sollten Sie hier besonders sorgfältig sein. Bitte beachten Sie, dass die steuerliche Verantwortung bei Ihnen liegt und Ihr Steuerberater Sie in allen Belangen dazu berät. Hypersoft stellt Ihnen die Technik mit vielen praktischen Funktionen zur Verfügung und hilft Ihnen bei der Umsetzung. Wichtige Info: Die Umstellung der MwSt. oder die Anpassungen von Artikelpreisen ist keine Aufgabe des Supports.
Drei Schritte zur erfolgreichen Anpassung der MwSt. ab Januar 2024:
Zum 01.01.2024 wird in Deutschland die Mehrwertsteuer für Speisen angepasst, es gilt dann wieder der ursprüngliche Mehrwertsteuersatz von 19% für Speisen in Gaststätten. Die Umstellungen des Steuersatzes erfolgt durch Ihren manuellen Eingriff einzeln pro Artikel. In diesem Zug werden bei vielen unserer Kunden auch die Verkaufspreise angepasst.
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Bitte beachten Sie, dass diese Umstellungen nicht in den Aufgabenbereich des Hypersoft-Supports fallen und auch von der rechtlichen Verantwortung her nicht vom Hypersoft Support getragen werden dürfen.
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Wir werden unsere Supportbereitschaft maximieren, gehen aber bitte davon aus, dass wir mindestens in der Zeit von Samstag, 30.12.2023 bis mindestens Dienstag, 02.01.2023 Incidents je nach Schwere der Störung priorisiert bearbeiten werden. Pauschale Anfragen zur MwSt. haben eine geringere Priorität und spontane Serviceleistungen sind in dieser Zeit kaum möglich.
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Damit dies auch in Ihrem System entsprechend angepasst wird, müssen Sie somit am 31.12.2023 nach dem Tagesabschluss bzw. vor der ersten Buchung im Geschäftsjahr 2024 umstellen, können die Daten aber vorher erzeugen. Wenn sich dies zeitlich nicht passend arrangieren lässt, sollten Sie eher zu früh als zu spät umstellen, da höher versteuern kein Problem darstellt. Ebenfalls können Sie natürlich die Preiserhöhungen vorziehen oder später vornehmen bzw. sukzessiv anhand der Erfahrungen agieren.
Im Standard werden die Umstellungen vorbereitet und dann der Kasse zur Verfügung gestellt. Vorbereitung und Umstellung der Daten:
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Einzelsysteme können den Artikelstamm mit den neuen Stammdaten bearbeiten und dies später an die Kasse übermitteln. Hierfür können Sie die Aktualisierung der Artikelstammdaten für buchende Kassen so lange abschalten, bis Sie die neuen Daten anwenden wollen. Sehen Sie hierfür die Beschreibung im Bereich Verzögerte Stammdatenaktualisierung.
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Systeme mit Zentrale, die Webclearing für Standorte verwenden, können den Stammdatenabgleich stoppen, dann die Stammdaten vorbereiten und zur Umstellung den Stammdatenabgleich wieder starten. Sehen Sie die Schalter im Bereich Stammdatenabgleich in Filialen auf START/STOP.
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Große Systeme, die mit Webclearing und Preisgruppen arbeiten, können die Preis- und Steuerumstellung zeitlich planen. Sehen Sie zum Beispiel die zeitlich terminierte MwSt. Umstellung im Bereich Preisgruppen Mehrwertsteuer bearbeiten.
Bei Fragen zur Mehrwertsteuer wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Hypersoft gibt keine Auskunft über die steuerlich korrekte Einstellung der einzelnen Artikel, sondern zeigt den Weg auf, wie die Software diesbezüglich umgestellt werden kann.
Die Umstellung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen und ist abhängig davon, wie Sie die vorangegangene Änderung auf den ermäßigten MwSt.-Wert vorgenommen haben. Generell gilt aber:
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Die MwSt. Einstellung pro Artikel im Artikelstamm muss auf Richtigkeit überprüft werden.
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Das System muss nach der Anpassung einmal komplett neu gestartet werden.
Bitte beachten Sie, dass für das Zentral- bzw. Filialsystem andere bzw. erweiterte Einstellungen gelten:
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Die MwSt. Einstellung pro Artikel im Artikelstamm muss pro Standort im Artikelstamm der Zentrale, der Filialen (je nach Webclearing Einstellung wo die Daten gepflegt werden) auf Richtigkeit überprüft werden.
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Ihre Änderungen müssen entsprechend über Webclearing abgeglichen werden.
In der folgenden Beschreibung zeigen wir die verschiedenen Varianten auf:
Änderung der MwSt. im Artikelstamm...
Die Funktion den Artikelstamm so zu sperren, dass er am Kassensystem nicht aktualisiert, verschafft Ihnen die Möglichkeit die Änderungen der Artikel auch viele Tage vorher zu organisieren. Das birgt folgende Gefahr:
Wenn der Artikelstamm gesperrt ist, aktualisieren die Kassen nicht automatisch. Sie müssen zu dem Zeitpunkt der Änderungen unbedingt den Artikelstamm freigeben oder manuell an JEDER Kasse die Daten aktualisieren.
Um die Mehrwertsteuer für viele Artikel anzupassen bzw. zu prüfen, verwenden Sie die Tabellenbearbeitung des Artikelstamms. Die Bearbeitung der Mehrwertsteuer, kann hierüber bequem und einfach erfolgen. Für tabellarische Massenänderungen sehen Sie unten Tabellarische Massenänderungen.
Änderungen der Artikeldaten in der Zentrale für Standorte...
Im zentralen Artikelstamm werden ggf. die einzelnen Artikel geprüft und geändert. Bitte achten Sie darauf, dass bei der Tabellenbearbeitung der Mehrwertsteuersätze, diese pro Mandant in der Zentrale bearbeitet werden müssen:
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Bei einem zentralen Artikelstamm erfolgt dies über die Auswahl des Mandanten mit den Standortabweichungen.
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Bei eigenen Artikelstämmen durch den Aufruf des Artikelstamms aus dem MCP, aber jeweils aus dem entsprechenden Mandanten heraus.
Die geänderten Artikel (der Zentrale) werden dann per Webclearing (automatisch oder manuell) an die einzelnen Standorte übertragen. Gerne können Sie dies über die Zentrale manuell starten.
Einzelne Artikel bearbeiten...
Melden Sie sich im Master Control Panel an, gehen auf APPS – POS – Artikelstamm und passen Sie die Einstellungen an:
Allgemeines zur Änderung der Mehrwertsteuerstufe
Bitte seien Sie sich immer zuerst über die rechtliche Grundlage bewusst, bevor Sie Ihre Mehrwertsteuereinstellungen anpassen. Wir empfehlen Ihnen bei der Inbetriebnahme des Kassensystems, bei Änderungen durch ihre oder unsere Mitarbeiter immer die Stammdaten bezüglich aller wichtigen Parameter zu prüfen, wofür der Bericht Kassenartikel mit den Stammdaten des Artikelstamms geeignet ist.
Der Standard der deutschen Mehrwertsteuer beträgt 19%. Für Lebensmittel gibt es den vergünstigte Mehrwertsteuersatz von 7%, was zum Beispiel für "Burger" gilt. Es gibt aber viele Ausnahmen, die Sie eventuell nicht kennen (weil Sie vorher kein außer Haus Geschäft hatten).
- Luxus-Lebensmittel wie Hummer bleiben bei 19%, gleiches gilt für die Getränke (Ausnahmen gibt es bei Wasser und je nach Situation Milch). Wenn Sie einen "Hummer-Burger" verkaufen oder andere Zweifel haben wählen Sie lieber 19%.
- Aus einem Wodka-Shot wird kein Lebensmittel, wenn Sie ihn als Jelly-Shot zubereiten. Auch viele andere Steuersparmodelle wie kostenlose Getränke zum Essen werden Ihnen bei der nächsten Prüfung zu schaffen machen. Nur weil Sie etwas in Hypersoft einstellen und den Tagesabschluss damit erstellen können, ist es lange noch nicht prüfungsfest. Wenn Sie aus Marketinggründen solche Aktionen ausspielen wollen verteuern Sie es mit am besten korrekt mit 19%
- Sie finden ältere Informationen und aktuelle Verweise darauf, dass Süßkartoffeln (und damit Süßkartoffel-Pommes) 19% MwSt. haben müssen und gleichzeitig Regelungen, wonach Süßkartoffeln mit 7% besteuert werden können. Sichern Sie sich bezüglich unklarer Lebensmittel ab.
- Bei Wild müssen Sie aufpassen, so hat Wildschein 19% (Luxus?), normales zubereitetes Schweinefleisch 7% aber Schweineohren werden mit 19% MwSt. behandelt (weil kein Lebensmittel).
Im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater bzw. wählen Sie 19%. Bitte haben Sie also Verständnis, dass wir für Sie diese Entscheidungen nicht treffen können und daher in diesem Fall nur bedingt Hilfestellung per Support leisten möchten. Sie und Ihr steuerlicher Berater sind hier die Verantwortlichen.
Passen Sie bitte auf, wenn Sie schnelle Massenänderungen durchführen, ob der vergünstigte Mehrwertsteuersatz wirklich für alle ausgewählten Artikel gilt und korrigieren Sie Fehler vor den Buchungen der Artikel.
Um die Mehrwertsteuer für viele Artikel anzupassen, verwenden Sie die Tabellenbearbeitung des Artikelstamms. Die Bearbeitung der Mehrwertsteuer, kann bequem und einfach über die Tabellenbearbeitung erfolgen. Damit Sie gezielt Hauptgruppen bzw. Warengruppen anpassen können, filtern Sie diese zunächst.
Wählen Sie hier einfach die Hauptgruppe bzw. Warengruppe aus und drücken Jetzt filtern.
Sie erkennen an dem ! in der Artikelsuchleiste, dass der Filter aktiv ist.
Drücken Sie nun im Artikelstamm Dialog oben rechts auf Tabelle.
Markieren Sie nun alle Artikel. Klicken Sie dafür links oben auf die erste Zeile (vor der Artikelnummer – auf dem Bild) und markieren dann die letzte Zeile, mit gedrückter Umschalttaste. Sehen Sie die Markierung:
Wählen Sie nun die MwSt. für die entsprechende Preisebene. Beachten Sie, dass es zwei Einträge pro Preisebene gibt (Im Haus & Außer Haus).
Im Anschluss betätigen Sie mit Übernehmen.
Bestätigen Sie nun Ihre Änderungen im Artikelstamm mit dem Knopf Sichern.
Im Anschluss aktualisiert Ihre Kasse die neuen Daten.
Beachten Sie gegebenenfalls die Freigabe des Artikelstammes für den POS: Bearbeitung im laufenden Betrieb
Kontrolle Abschlusstasten / Rechnungstasten
Das Hypersoft POS System bietet viele Möglichkeiten, um Rechnungstasten besonders praktisch für die optimierte Benutzung anzulegen. Da bis zum 31.12.23 der MwSt. Satz für außer Haus und in Haus Buchungen identisch ist, könnte es bei der Benutzung des Hypersoft POS Systems zukünftig zu Fehlern führen, weil die Servicekräfte z.B. die ehemalige außer Haus Rechnungstaste auch für in Haus Buchungen genutzt haben. Prüfen Sie bitte das Verfahren Ihrer Rechnungslegung für in- und außer Haus Buchungen. Nachfolgend zwei Rechnungen, wie es nach der Umstellung von Ihnen aussehen sollte.
Überprüfung des Webshops & SOT
Ist die Synchronisation durchgelaufen, kann im Webshop / Warenkorb beim Bezahlen überprüft werden, ob die Erhöhung der Mehrwertsteuer übernommen wurde.
Buchen Sie einfach entsprechende Artikel in den Warenkorb und überprüfen Sie dann diese Ansicht:
Zentrale mit Standorten
Für Zentralen mit Standorten gelten die oben genannten Informationen. Achten Sie bitte darauf die Einstellungen auch für den Mastermandanten vorzunehmen. Da dort in der Regel kein Kassensystem läuft, kann je nach Konfiguration eventuell keine Automatische Anpassung der Mehrwertsteuerstufen erfolgen. Es wäre fatal, wenn die Standorte korrekt umstellen und dann per Webclearing veraltete oder falsche Daten erhalten.
Achten Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Verwendung von Preisgruppen, die gegebenenfalls bereits erstellt wurden und einen Timer nach der Umstellung haben. Prüfen Sie, dass zum Zeitpunkt der Umstellung keine zukünftigen Timer vorhanden sind und erstellen Sie vorhandene gegebenenfalls mit den neuen Mehrwertsteuereinstellungen erneut.
Sie können in der zentralen Webclearing Konfiguration den Stammdatenabgleich der Standorte auf STOP einstellen um ein vorzeitiges Übertragen zu vermeiden. Diese Einstellung müssen Sie dann rechtzeitig wieder auf Start stellen. Sehen Sie Webclearing Zentraleinstellungen.
Wenn Sie mit Preisgruppen arbeiten haben Sie auch dort die Möglichkeit die Mehrwertsteuer zu bearbeiten.
FAQ Bereich:
TTA anpassen...
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Der /TTA ist im Standard auf 06:00 eingestellt, kann aber auch bei Ihnen anders eingestellt worden sein. Wenn bei Ihnen gerade in der Nacht zum Neujahr längere Arbeitszeiten zu erwarten sind, passen Sie den TTA im Bereich Ländereinstellungen vorher an.
Mehrwertsteuerumstellung verpasst oder fehlgeschlagen...
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Sollten Sie es nicht rechtzeitig schaffen die Mehrwertsteuer korrekt umzustellen, können Sie Ihren Abschlussbericht manuell auf 19% MwSt. umrechnen, entsprechend dokumentieren und mit Ihrem Steuerberater abstimmen.
Im Haus und Außer Haus Buchungen unterscheiden...
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Da die MwSt. aktuell identisch ist, können Sie aber trotzdem die Inhouse und Außer Haus Buchungen mit verschiedenen Hypersoft Berichten aus dem Reportmanager, entsprechend auswerten. Hypersoft empfiehlt hier den Warengruppen Bericht, bitte beachten Sie die entsprechenden Optionsschalter.
Kontierungen und Export anpassen (optional)

Um den Text zu sehen, klicken Sie hier.
Die Änderungen der Mehrwertsteuer können auch auf Ihren Export an Buchhaltungsprogramme wie DATEV Auswirkungen haben.
Bitte bedenken Sie, dass die Kontierung auch noch bis zum Export im Folgemonat geändert werden kann. Bei Fragen könnte es besser sein einen ruhigen Zeitpunkt abzuwarten und diese Änderung auf einen späteren Termin zu legen.
Technische Hinweise zur Kontozuordnung der Warengruppenumsätze (Erlöskonto) nach MWST unterteilt:
Um die Konten 19% / 7% oder 16 %/ 5% besser zu unterscheiden, können Sie für die Buchhaltung weitere Konten anlegen. Im Beispiel sehen Sie 5023 und 5022 für den Speiseumsatz 19% und 7%. Nach Übergabe der Umsätze mit den bestehenden Kontierungen an DATEV, muss dann die Kontierung in den Warengruppen geändert werden, bevor die Umsätze an DATEV gegeben werden.
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