Web-Gutscheine Fragen & Antworten FAQ

Web-Gutscheine werden wie alle Gutscheine im Hypersoftsystem als Zwischenzahlung angenommen. Sehen Sie hierfür bitte: Zwischenzahlungen mit Gutscheinen

Fehler beim Verwenden am POS

  • Wenn eine Web-Gutschein- Einladungskarte die Meldung "Kunde nicht bekannt" kommt, wird der Gutschein erst wieder funktionieren, nachdem Sie bitte den Gutscheinwert auf der Kasse abfragen. Dies soll äußerst selten passieren und wir arbeiten an einer Lösung.
  • Wenn ein Web-Gutschein nach dem Lesen nicht wie erwartet ein Guthaben anzeigt, dann lesen Sie den Gutschein bitte erneut. Dies soll äußerst selten passieren und wir arbeiten an einer Lösung.
  • Achten Sie bei der Gestaltung von Karten oder anderen Trägermedien darauf die Lesegeräte nicht zu überfordern. Die Codes sollten immer möglichst Kontrastreich sein (kein Gold oder Silber (Chrom) als Hintergrund sondern am besten schwarz auf weiß). Außerdem sind Störungen im System bekannt, wenn sich zum Beispiel in der Nähe eines zu lesenden QR Codes weitere Codes befindet. Dies können auch andere Formate wie Barcodes betreffen, die nicht im selben Scanbereich verwendet werden dürfen. Wenn solche Medien bereits im Einsatz sind, müssen Sie strengstens darauf achten diese nicht zu verwenden und Notfall Ihre Mitarbeiter trainieren weitere Codes z.B. im Lesebereich mit den Fingern abzudecken. Der Fehler tritt in der Regel innerhalb der Lesegeräte und Treiber auf, auf die wir keinen Einfluss haben.

Steuerliche Fragen

  • Das Web-Gutschein System ist aktuell ausschließlich für Mehrzweckgutscheine ausgelegt. Die Erweiterung für Einzweckgutscheine wird geplant und einer Termin kann dann dem Bereich Ankündigungen entnommen werden.
  • Wie und wann Sie nicht eingelöstes Guthaben versteuern müssen hängt von Ihrem Betrieb und ihren Leistungen in Korrespondenz mit der örtlichen Rechtssprechung ab. Fragen Sie Ihren steuerlichen Berater. Beispiel einer Idee für eine einer Anfrage: Wenn Sie den Gutscheinwert nicht zeitlich begrenzen und davon ausgehen, dass digitale Gutscheine 10 Jahre eingelöst werden, dann könnten Sie entsprechend 10% des nicht eingelösten Guthabens am Ende des ersten Jahres versteuern. In Folgejahren dann nur 10% der Differenz des Guthabens im Vergleich zum Vorjahr und so weiter.

Auswertungen

Web-Gutschein Handhabung


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