Datengrundlagen für Gastronomie-Webshops

Die nachfolgenden Informationen stellen keinen rechtliche Beratung da und können auch unvollständig sein, Sie dienen als richtungsweisende Informationen. Sichern Sie sich darüber hinaus rechtlich ab.

Bei Webshops und anderen öffentlichen Angeboten sind die rechtlichen Anforderungen zu beachten. Viele Details dazu finden sich auch an anderen Stellen dieser Dokumentation, aber nicht alle Anforderungen und Varianten können hier behandelt werden. Einige Stichpunkte, zur Abstimmung:

  • Alle Informationen, die Sie nicht in den Daten hinterlegen wollen oder können, können Sie durch Hinzufügen von Text in den Bildern ergänzen.

  • Der Grundpreis/ Basispreis und Pfand (wie Liter und Kilo) müssen bereits in der ersten Ansicht einer Artikelauswahl (Liste) sichtbar sein.

  • Bei vorverpackten Lebensmitteln wie z.B. einer Getränkedose müssen "alle relevanten Informationen" auf dem Artikel auch in Ihrem Artikeltext hinterlegt werden, auch Inverkehrbringer , (Vertragspartner) etc.

  • Der Alkoholgehalt und Nährwerte müssen angegeben werden, ebenso Allergene und  Zusatzstoffe.

  • Ein Impressum muss so vorhanden sein, dass alle Standorte aufgeführt sind, ebenfalls müssen Cookie Hinweise und rechtliche Bedingungen hinterlegt sein.

  • Der User muss bei jeder Bestellung in Kenntnis sein, mit wem genau er einen Kaufvertrag abschließt, beachten Sie die Standorteinstellungen in eSolutions.

Der Begriff Fernkommunikationstechnik

Fernkommunikationstechnik: ist jedes Kommunikationsmittel, das zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Lieferanten ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden kann.“

  • Unser Webshop fällt in jedem Fall unter Fernkommunikationstechnik.

  • Das SOT kann auch unter Fernkommunikationstechnik fallen, eventuell auch verstärkt doch die Möglichkeit Selbstabholung zu buchen. Natürlich spielen der Aufstellungsort sowie die eventuelle Verfügbarkeit von Servicemitarbeitern eventuell eine Rolle, das müsste aber Ihr Rechtsberater beurteilen.

Anforderungen an das Zutatenverzeichnis

In der EU müssen Allergene in Zutatenlisten von Produkten, die online verkauft werden, klar hervorgehoben werden. Dies betrifft Allergene wie glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Süßlupinen und Weichtiere. Die Hervorhebung kann durch Fettdruck, Unterstreichung oder andere visuelle Mittel erfolgen, um sicherzustellen, dass Verbraucher diese Informationen leicht erkennen können (Quelle: IHK_DE)​.

Weiterführende Dokumentation: Zutatenverzeichnis (ehemals Inhaltsstoffe)

Die Kennzeichnung von Allergenen dient dem Schutz von Personen mit Lebensmittelallergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten und ist ein wichtiger Aspekt der Lebensmittelsicherheit in der EU. Diese Vorschriften stellen sicher, dass Verbraucher die Informationen erhalten, die sie benötigen, um informierte Entscheidungen über den Kauf und Verzehr von Lebensmitteln zu treffen.


Weiterführende Dokumentation:

Datenschutz, Pflichten, AVV und Vorlagen

Datenverarbeitung

Rechtlicher Hinweis zu Standorteinstellungen...

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