5. Prüfung mittels BMF Beleg App
Mit Hilfe der BMF Belegcheck-App müssen Sie feststellen, ob die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung Ihrer Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Scannen Sie den maschinenlesbare Code (QR Code) auf Ihrem Startbeleg mit der Belegcheck-App und überprüfen Sie so die Gültigkeit der Belege Ihrer Registrierkassen. Das Ergebnis der Prüfung wird unmittelbar am Display Ihres Smartphones oder Tablets mit einem grün unterlegten Häkchen (korrekt) oder einem rot unterlegten X (fehlerhaft) angezeigt. Vor der ersten Anwendung muss die BMF Belegcheck-App durch Eingabe des Authentifizierungscodes aus der FinanzOnline-Registrierung freigeschaltet werden.
Die BMF Belegcheck-App zur Prüfung des Startbeleges steht Ihnen ab sofort im iTunes-Store und im Google Play Store zum Gratis-Download zur Verfügung.
https://itunes.apple.com/at/app/bmf-belegcheck/id1121626510?mt=8
https://play.google.com/store/apps/details?id=at.gv.bmf.belegcheck&hl=de
Genaueres können Sie unter dem folgenden Link im Kapitel 5 BMF BELEGCHECK APP nachlesen:
https://finanzonline.bmf.gv.at/eLearning/BMF_Handbuch_Registrierkassen.pdf
Die Belegcheck App wird für die Meldung des Startbelegs und der Jahresbelege jeder Registrierkasse an das Bundesministerium für Finanzen zwingend benötigt. Der Startbeleg jeder einzelnen Kasse muss über die BMF Belegcheck-App verifiziert werden.
Die können aus dem Kassiermodus heraus den 0-Beleg erzeugen, indem Sie das Uhrenmenü aufrufen und dort den Eintrag 0-Beleg wählen.
Prüfen und Anpassen des Kassensystems
- Sie müssen alle Barverkäufe (BMF umgangssprachlich für Bargeld und Bezahlung per ec/KK-Karte) und weitere Dinge wie bestimmte Stornos mit dem Sicherheitssystem buchen und signieren. Stellen Sie sicher, dass Sie hierfür im Hypersoft System Formulare verwenden, welche als Rechnung eingerichtet sind. Nur diese Formulare erzeugen den sichtbaren QR-Code.
- Zwischenrechnungen und andere Zahlungen auf Zimmer erfordern in den meisten Fällen noch abschließende Belege. Stimmen Sie mit Ihrem steuerlichen Berater jeden einzelnen Fall so ab, dass Sie sicher sind, wie das jeweilige Formular eingerichtet werden muss.
- Sie können in den meisten Fällen davon ausgehen, dass sie Anpassungen an den Formulareinstellungen oder der Tastaturprogrammierung vornehmen müssen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Funktionierendes und ausgefallenes Sicherheitseinrichtung
Nach der erfolgreichen Einrichtung der Signatureinheit gibt Ihre Kasse bei jeder Rechnung einen QR-Code aus.
Das CLOU Kassensystem signalisiert den Ausfall der Sicherheitseinrichtung. Die Anzahl Tage seit Ausfall wird angezeigt. Ab 48 Stunden/2 Tagen blinkt es um deutlich zu machen, dass dieser Ausfall spätestens jetzt dem Finanzamt gemeldet werden muss. Diese Meldung ist immer aus Sicht der Kasse, dies kann also auch bedeuten, dass die Kassen den Server nicht erreicht (denn auch dann ist das Resultat ist das Gleiche: die Signierung kann nicht stattfinden).
Die Meldung verschwindet erst wieder mit einer erfolgreich signierten Rechnung.
Nicht nutzbare Funktionen
Stornobuchungen aus dem Backoffice mittels Master Vorgangsübersicht ist zwar gegenüber den Daten und GoBD sicher, kann aber nicht signiert werden. Deshalb wurde die Funktion für Österreich gesperrt.
Nachträgliches Trinkgeld auf Vorgänge ist in Österreich ebenfalls gesperrt. Buchen Sie das Trinkgeld vor dem Abschluss oder in einen extra Vorgang.
Blau hinterlegte Vorgänge
Enthält ein Vorgang eine Signierung und wird nicht abgerechnet, so wird dieser aus Sicherheitsgründen "geparkt" (da eine Änderung im Vorgang nicht mehr zugelassen ist). Dieser Vorgang wird in der Tischliste sodann blau hinterlegt.
Zurück zur übergeordneten Seite: Fiskalgesetz in Österreich RKSV