Umsatzänderung der Standorte nach Z-Abschluss
Je nach Einstellungen in den Standorten können dort unter bestimmten Umständen Umsätze bereits abgeschlossener Abrechnungszeiträume nochmal geändert werden (nachvollziehbar fiskalisch korrekt). Es wird deshalb jedes Mal vor einer Übertragung des Buchungsjournals in die Zentrale geprüft, ob in der Zentrale der Umsatz bereits übertragene Öffnungstage nicht mehr dem Umsatz des Standortes übereinstimmt. Wenn hierbei Abweichungen erkannt werden, werden alle Buchungen des Öffnungstag erneut an die Zentrale übertragen, damit die Informationen wieder übereinstimmen. Sie erhalten sowohl im Standort als auch in der Zentrale eine Nachricht, dass sich der Umsatz verändert hat und dass Sie gegebenenfalls Berichte aktualisieren müssen. Die Benachrichtigung erfolgt im selben Bereich wie die Benachrichtigung über automatische Updates erfolgen kann.
Die rückwirkende Überprüfung und gegebenenfalls Übertragung ist auf die letzten 32 Tage begrenzt (also einen Monat). Über einen Monat hinaus sollten keine Änderungen an abgeschlossenen Abrechnungszeiträumen in den Standorten vorgenommen werden. Dies ist in der Regel nach über 30 Tagen dann auch nicht mehr notwendig, bzw erfolgen Buchungsanpassungen dann in den Nachfolgesystemen Ihrer Buchführung.
Weiterführende Dokumentation:
Vorgänge nach Tagesabschluss bearbeiten
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