Web-Gutscheine Einladungskarten
Die Einrichtung und die Bedienung der Elemente gleicht denen bei Rabattkarten, sehen Sie bitte die Anleitung dort an.
Einladungskarten erhalten einen bestimmten Einladungsbetrag. Dieser Betrag kann sodann zur Zahlung im Restaurant eingesetzt werden. Anders als bei zuvor eingezahlten Beträgen findet hier keine Aufwertung statt. Es gibt auch keine im Umlauf befindliche Summe von Gutscheinaufwertungen.
Der Einladungsbetrag kann am Kassensystem zur Zahlung verwendet werden. Wenn der Zahlbetrag geringer ist verbleit der Rest des Einladungsbetrages als Gutscheinwert. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie den Gutschein einsammeln. Ist der Zahlbetrag höher als der Einladungsbetrag verringert sich der Zahlbetrag um die Höhe des Einladungsbetrages.
Im Kassensystem werden Gegenbuchungen gemacht um den Umsatz zu verringern. Es werden hierfür Gruppen anhand der MwSt.-Sätze gebildet und zuerst entsprechend dem MwSt. Satz 1 gegengebucht. Sollte dort der Umsatz erreicht sein, wird der MwSt. Satz 2 verwendet u.s.w. Die Einladung mindert somit den MwSt. Betrag. Zukünftig wird das Berichtswesen entsprechend erweitert.
Klären Sie mit Ihrem Steuerberater die steuerlich korrekte Behandlung von Einladungskarten.
Umsätze die durch Auslagen Im Kassensystem werden Artikel ohne zugewiesneen MwSt. Satz als Auslagen behandelt. Diese Artikel erzeugen keinen Umsatz. Sollen Artikel ohne MwSt. Umsatz erzeugen, weisen Sie einen MwSt. Satz mit 0% zu. oder Trinkgeld entstanden sind können nicht mit dem Einladungsbetrag verrechnet werden. Der Einladungsbetrag muss vollständig in die steuerbaren Umsatz aufgehen.
Weiterführende Dokumentation:
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