Web-Gutscheine Einladungskarten

Die Einrichtung und die Bedienung der Elemente gleicht denen bei Rabattkarten, sehen Sie bitte die Anleitung dort an.

Einladungskarten erhalten einen bestimmten Einladungsbetrag. Dieser Betrag kann sodann zur Zahlung im Restaurant eingesetzt werden. Anders als bei zuvor eingezahlten Beträgen findet hier keine Aufwertung statt. Es gibt auch keine im Umlauf befindliche Summe von Gutscheinaufwertungen.

Der Einladungsbetrag kann am Kassensystem zur Zahlung verwendet werden. Wenn der Zahlbetrag geringer ist verbleit der Rest des Einladungsbetrages als Gutscheinwert. Wenn Sie dies nicht wünschen, können Sie den Gutschein einsammeln. Ist der Zahlbetrag höher als der Einladungsbetrag verringert sich der Zahlbetrag um die Höhe des Einladungsbetrages.

Behandlung im Kassensystem

Im Kassensystem werden Gegenbuchungen gemacht, um den Umsatz zu verringern. Der Einladungsbetrag des Gutscheins wird prozentual auf die getätigten Buchungen aufgeteilt. Hierbei wird errechnet wie viel Prozent der Buchungen 19% und wieviel 7% sind und in diesem Verhältnis teilt sich der Einladungsbetrag auf. Die Einladung mindert somit den MwSt. Betrag.

Bemerkungen zu Einladungskarten

Klären Sie mit Ihrem Steuerberater die steuerlich korrekte Behandlung von Einladungskarten.

Umsätze die durch Auslagen oder Trinkgeld entstanden sind können nicht mit dem Einladungsbetrag verrechnet werden. Der Einladungsbetrag muss vollständig in die steuerbaren Umsatz aufgehen.


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