Besonderheit Margenbesteuerung Österreich
Vorrangig für Österreich kann die Margenbesteuerung berücksichtigt werden.
Da Hypersoft nicht die besondere Besteuerung durchführt, sondern nur die Behandlung der betroffenen Artikel und Formulare, verwenden wir den Begriff Margenbehandlung.
Es ist vorgesehen einen Steuersatz für die Margenbehandlung auszuwählen und ein vorbereitetes Formular zuordnen. Sollte dann ein Artikel mit diesem Steuersatz abgerechnet werden, verwendet das Kassensystem automatisch vorrangig das vorgegebene Formular.
Da auch im grenzübergreifenden Verkehr zu Österreich diese Verkäufe erfolgen könnten, ist die Verwendung nicht auf das Land Österreich (Anhand der Stamminformationen) beschränkt, sondern kann auch in anderen Ländern aktiviert werden.
Befindet sich innerhalb des Vorgangs ein Artikel, der mit diesem definierten Steuersatz gebucht ist, so wird der gesamte Vorgang auf dem definierten Formular gedruckt, unabhängig davon welcher Abschluss gewählt wurde. Allerdings muss die Abschluss Taste / das Makro welches zum Abschluss verwendet wird ein (beliebiges) Formular besitzen.
Mehrwertsteuer in Österreich
Für außer Haus Umsatz gilt derselbe MwSt. Satz welcher auch für den Im Haus Verkauf angewandt wird. Auch wenn es steuerlich keinen Unterschied zwischen Im Haus und Außer Haus gibt, können Sie die Hypersoft- Funktionen mit gleichen MwSt- Sätzen für im und Außer Haus verwenden, um die Auswertungen bezüglich im und Außer Haus zu nutzen.
In Österreich wird nach Speisen und Getränken unterschieden, was teils schwer zu differenzieren ist. Beispiele für Besonderheiten:
- Aus Sodawasser mit 10% Steuer wird durch Zugabe von Zitrone (welche mit 10% eingekauft wird) "Soda Zitron" welches dann 20% MwSt. hat.
- Ein Artikel Frühstück welcher Getränke und Speisen beinhaltet muss ebenfalls steuerlich aufgesplittet werden, das können Sie mit Hypersoft durch die Fixierung auf den 1. Steuersatz.
Falls Sie zu einzelnen Produktgruppen weitere MwSt. Infos benötigen, ist diese Seite der Wirtschaftskammer ein guter Zugang: https://www.wkv.at/sektionen/tf/Steuersaetze.htm
Normaler MwSt. Satz = 20%
Hierunter fallen Getränke, Dienstleistungen, und alles was eben nicht unter die ermäßigten Sätze fällt.
Ermäßigter MwSt. Satz = 10%
Hierunter fallen Speisen (inkl. Milch, Wasser, Eis), Beherbergung, Bücher & Zeitschriften, Vermietung und noch ein paar für die Gastronomie nicht relevante Dinge.
Ermäßigter MwSt. Satz 2 = 13%
Blumen, Tierfutter, usw. für unsere Kunden meist irrelevant
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